Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit meinem Chef. Meine Elternzeit endet Mitte März, ich kann aber erst ab Sept. arbeiten und dann nur in Teilzeit wg. der Kinderbetreuung. Mein AG hat mir einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, den er noch aufsetzen möchte bis zum nächsten Termin. Eine Teilzeitstelle kann er sich nicht wirklich vorstellen, denn meine Stelle hat er zwischenzeitlich mit 2 Personen besetzt (1 Vollkraft, 1 Azubi). Meine Frage: Wenn ich dem Aufhebungsvertrag nicht zustimme, muss mich der AG am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen, in meinem Fall zum 31.07. wg. der langen Betriebszugehörigkeit. Muss er mir bis dahin das Gehalt zahlen, auch wenn ich die Arbeit aufgrund fehlender Kinderbetreuung nicht antreten kann? Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag entweder eine Abfindung oder Gehalt für die Monate bis zum Ende, oder beides? Gibt es Nachteile, wenn das Datum des Aufhebungsvertrages vor dem Ende der eigentlichen Kündigungsfrist liegt? Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen, mein Termin beim Chef ist schon am Montag! Vielen Dank. kernfrucht :-)
von kernfrucht am 03.03.2013, 14:56