Ende der Elternzeit, Aufhebungsvertrag oder Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende der Elternzeit, Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit meinem Chef. Meine Elternzeit endet Mitte März, ich kann aber erst ab Sept. arbeiten und dann nur in Teilzeit wg. der Kinderbetreuung. Mein AG hat mir einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, den er noch aufsetzen möchte bis zum nächsten Termin. Eine Teilzeitstelle kann er sich nicht wirklich vorstellen, denn meine Stelle hat er zwischenzeitlich mit 2 Personen besetzt (1 Vollkraft, 1 Azubi). Meine Frage: Wenn ich dem Aufhebungsvertrag nicht zustimme, muss mich der AG am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen, in meinem Fall zum 31.07. wg. der langen Betriebszugehörigkeit. Muss er mir bis dahin das Gehalt zahlen, auch wenn ich die Arbeit aufgrund fehlender Kinderbetreuung nicht antreten kann? Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag entweder eine Abfindung oder Gehalt für die Monate bis zum Ende, oder beides? Gibt es Nachteile, wenn das Datum des Aufhebungsvertrages vor dem Ende der eigentlichen Kündigungsfrist liegt? Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen, mein Termin beim Chef ist schon am Montag! Vielen Dank. kernfrucht :-)

von kernfrucht am 03.03.2013, 14:56



Antwort auf: Ende der Elternzeit, Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Hallo, nein. Sie können den Verrag nicht erfüllen, also müssen Sie kündigen. Anders kann es sein, wenn Sie eienen Anspruch auf TZ haben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2013



Antwort auf: Ende der Elternzeit, Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Komplette 3 Jahre der Elternzeit verbraucht? Auch Dein Mann? Falls nein, Elternzeit verlängern bis September, das OK Deines Chefs holen das du bei einem anderen AG solange in teilzeit arbeiten darfst. Muß er geben wenn nicht schwerwiegende berufliche Gründe dagegen sprechen. Zudem, was hätte Dein Chef gemacht wenn die Kinderbetreuung gesichert wäre und du Mitte März arbeiten gekommen wärst? Du hättest einen Anspruch auf eien Vollzeitstelle, wie hätte er das den machen sollen? So oder so, den Aufhebungsvertrag würde ich auf keinen Fall schon heute unterschreiben, sodnern erst durch einen Anwalt prüfen lassen. Mein Rat. ich habe den Fehler in der Vergangenheit gemacht, gearscht war schlußendlich ich. Also wirklich genau drüber nachdenken und prüfen lassen.

Mitglied inaktiv - 04.03.2013, 12:00



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