Frage: elterzeitverlaengerung

Hallo frau bader, Auf die frage ob ich die verbleibenden 12 monate der ersten elternzeit im anschluss an die zweite elternzeit nehmen kann obwohl ich jeweils 3 jahre genommen habe schrieben sie er kann ablehnen, da ich keinen anspruch habe. Wie ist das zu verstehen. Ich habe doch noch das jahr von meinem 1. Kind. Ist es ok falls er es dann jetzt noch genehmigt?

von strippe am 05.03.2014, 11:17



Antwort auf: elterzeitverlaengerung

Hallo, der Ag muss diesem aufgehobenen Jahr nicht zustimmen. Er kann ablehnen. Es gibt keinen Anspruch Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2014