Elterzeit verlängern, trotz neuer Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterzeit verlängern, trotz neuer Schwangerschaft?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich in meiner 2 Jährigen Elternzeit, die Geburt meiner 1. Tochter war am 17.07.2011. Bin jetzt wieder schwanger , der vorraussichtliche Entbindungstermin wäre ca.zwischen dem 06.-10.06.2013. Muss ich jetzt die Elternzeit um 1 Jahr verlängern für mein 1. Kind, oder kann ich mir das 3. Jahr aufsparen? Der Mutterschutz fängt glaube ich kurz vor ablauf der 7 wöchigen Frist (Verlängerung Anmelden beim Arbeitgeber) an. Und für das 2. Kind möchte ich dann direkt 3. Jahre anmelden. Die zweite Frage ist, Bekomme ich dann auch Geld von der Krankenkasse? Ich bin noch selber versichert und meine Tochter auch über mich. Oder muss mein Mann mich zu dem zukünftigen Termin in seine Versicherung mit hinein nehmen? Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken. Bedanke mich im voraus für Ihre Antwort. Gruß

von Sonja1976 am 15.10.2012, 12:33



Antwort auf: Elterzeit verlängern, trotz neuer Schwangerschaft?

Hallo, sie kommen in den Vorteil des neuen Gesetzes. Danach ist es möglich, am Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes die Eltern Zeit des ersten Kindes zu beenden. Sie bekommen dadurch Elterngeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse. Ansonsten können Sie pro Kind bis zu zwölf Monaten über den dritten Geburtstag hinaus bis zum achten Lebensjahr aufheben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2012



Antwort auf: Elterzeit verlängern, trotz neuer Schwangerschaft?

Deine Elternzeit mit Kind 1 läuft vom 17.07.2011 bis 16.07.2013. Das hieße, wenn Du die EZ verlängern wolltest, müsstest Du spätestens am 28.05.2013 deinem AG das Verlängerungsbegehren schriftlich zukommen lassen. Jetzt wird aber Kind 2 (sagen wir mal) mit ET 06.06.2013 berechnet. MuSchFrist würde dann für Kind 2 am 25.04.2013 beginnen. Also noch in der EZ von Kind 1. Während der EZ bekommst Du nur das MuSchGeld (13 EUR/Tag) von deiner Krankenkasse. Aber du hättest die Möglichkeit deine EZ von Kind 1 pünktlich zum Beginn der MuSchFrist zu beenden. Dein altes Arbeitsverhältnis lebt wieder auf, Du erhältst MuSchGeld von der KK und sogar den Zuschuss vom Arbeitgeber auf MuSchGeld auf deinen alten Nettolohn. Du bleibst natürlich selbst bei der KK versichert. Und du hast die Möglichkeit die noch verbleibende EZ von Kind 1 per Wunsch beim Arbeitgeber dann noch bis zum 8.LJ von Kind 1 zu übertragen. Da muss der AG aber immer zustimmen. Elternzeit für das 2. Kind kannst Du dann auf jeden Fall gleich 3 Jahre nehmen, wenn du möchtest. Gruss, Sonja

von Sonni74LS am 15.10.2012, 13:51



Antwort auf: Elterzeit verlängern, trotz neuer Schwangerschaft?

Danke für diese ausführliche Antwort. Allerdings wenn ich die Elternzeit, 1 Tag vor dem Mutterschutz beende und ich dann von meinem Arbeitgeber den Zuschuss für das MuSchGeld bekomme, wird mein Arbeitgeber wohl nicht begeistert sein, oder? Ist eine große Rechtsanwaltskanzlei. Gruss

von Sonja1976 am 16.10.2012, 17:15



Antwort auf: Elterzeit verlängern, trotz neuer Schwangerschaft?

Danke für Ihre schnelle Antwort. Da ich in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt war, (bin). Hoffe ich, das die Herren das neue Gesetz kennen. Allerdings frag ich mich, ob Sie sich darauf einlassen möchten, müssen? Soll ich denn jetzt dann die Schwangerschaft schon bekannt geben? Ich bin da etwas skeptisch. Ich möchte meine Arbeitgeber nicht verärgern. Gruss

von Sonja1976 am 16.10.2012, 17:21



Antwort auf: Elterzeit verlängern, trotz neuer Schwangerschaft?

Normalerweise, und dieser Fall ist bei Ihnen anzunehmen, hat der AG (bis auf einen verschwindend geringen Zinsnachteil und fuer die Zeit der MuSch erworbenen Urlaubsanspruchs) keinen Nachteil, da er sich den Zuschuss über das U2 Umlageverfahren beim Sozialversicherungstraeger zurückholen kann.

von Lina_100 am 16.10.2012, 18:25



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