Frage: Elterzeit- mit 2. Kind schwanger

Guten Tag Frau Bader, ich hätte ebenfalls ein paar knifflige Fragen, wo ich auch mit intensiven Internetrecherchen leider nicht weiterkomme. Unsere Tochter ist am 17.06.2019 geboren. Ich habe erstmal 12 Monate Elterngeld beantragt, mein Mann nochmal zwei Monate zusätzlich, parallel mit mir jetzt im Nov/Dez. Ich arbeite als Beamtin im öffentlichen Dienst. Sollte ich im Januar oder Februar bereits wieder schwanger sein, was wäre hier dann am Geschicktesten um nochmals möglichst viel Elterngeld zu erhalten? - wie lange wird als Bemessungsgrundlage noch mein altes, volles Gehalt vor der Schwangerschaft genommen? - wären die vier monatigen Partnerschaftsbonusmonate für uns beide bis ja Max. 30 std/Woche eine Option?wie erfolgt hier dann die Berechnung für den Bemessungssatz? Oder kann dies nachträglich gar nicht mehr beantragt werden? - oder eine Verlängerung der Elternzeit und dann ab dem 17.06.2020 Teilzeit arbeiten in Elternzeit. Was sind hiervon die Vorteile? - oder sogar besser nur die Elternzeit um X-Monate verlängern, da es sich finanziell sogar rechnen würde, wenn z. B. für 3 Monaten kein Gehalt, dafür aber den Bemessungssatz von vor der Elternzeit? Ich würde mich sehr über eine ausführliche Antwort freuen, sonst bleibt mir nur noch der Anruf direkt bei der L- Bank. Vielen Dank! Und schöne Weihnachten an alle hier

von Nici1105 am 22.12.2019, 01:27



Antwort auf: Elterzeit- mit 2. Kind schwanger

Hallo, maßgeblich ist das Einkommen der letzten 12 Mo vor der Geburt. Ausgeklammert werden die Monate mit EG (bis zum 14 LM) und mit MG. Um so eher Sie schwanger werden, um so höher ist das Eg. Verlänergn können SIe die EZ nuzr, wenn der AG zustimmt, da Sie weniger als 2 Jahre beantragt haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.12.2019



Antwort auf: Elterzeit- mit 2. Kind schwanger

wie lange hast du ez eingereicht? wenn du nur ein jahr hast, musst du ab dem 1. geburtstag des kindes so arbeiten, wie es vertraglich vereinbart ist. du kannst die eltenrzeit nicht ohne zustimmung des AG verlängern, da du dich festlegen musstest auf 2 jahre.

von mellomania am 22.12.2019, 09:08



Antwort auf: Elterzeit- mit 2. Kind schwanger

Für das neue Elterngeld ist wieder massgeblich, dass Einkommen der 12 Monate vor Geburt... Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Das gleiche Elterngeld gibt es demnach wenn Kind 2 geboren wird, wenn Kind 14 Monate alt ist. Jeder Monat später mindert es, wenn man nicht arbeitet

Mitglied inaktiv - 22.12.2019, 09:49



Antwort auf: Elterzeit- mit 2. Kind schwanger

Spielt keine Rolle. Den du musst ja nach dem Jahr EG wieder meinen alten Vertrag erfüllen. Heisst weder könntest du noch weitere EG Monate bekommen, noch kommen Nullrunden dazu. Den du hast ja nahtlos wieder VZ-Gehalt. Blöde wäre es wenn du nach dem EG nun in TZ einsteigen würdest. Bei Beamten mag das ändern ja leichter sein und kündbar ist man such nicht so einfach, aber das Mutterschaftsgeld würde sich dann nach TZ richten. Für EG darfst du jedenfalls nicht mehr wiec30 std die Woche arbeiten. Bei den 4 Partnerschaftsbonusmonaten sind die Bedingungen extrem streng. Da müsst ihr beide in den 4 Monaten zu jeder Zeit zwischen 25 und 30 Std arbeiten, erfüllt nur einer die Bedingungen nicht komplett, erlischt der Anspruch. Bliebe noch die Option zu hoffen das dein AG def Verlängerung der TZ zustimmt. In dem Falle würde ich dir dazu raten die letzten beiden EG-Monate in EG Plus zu ändern. Für das erneute EG kann man bis zu 14 Monate EG ausklammern lassen. Diese würden also durch Zeiten vom ersten Kind ersetzt. Darüber hinaus wird auch jeder Monat ausgeklammert indem du dich im Mutterschutz befindest. Danach gilt entweder das Einkommen was Du hast oder wenn du daheim bleiben würdest wären es Nullrunden. Heisst für dich, gehst du nach den 12 Monaten oder 14 Monaten in TZ arbeiten, wird ein Teil aus TZ bestehen. Je nachdem wie lange es bis zum neuen Mutterschutz dauert. Gehst du nach dem EG in VZ arbeiten, ersetzt das neue Gehalt jeden Monat 1 zu 1. Wirst du jetzt sofort schwanger bzw bist es schon, änderst du zudem die letzten beiden Monate auf EG Plus kannst du mit Glück ohne einen Tag gearbeitet zu haben das gleiche EG bekommen. Hängt halt davon ab ob und wie viele Nullrunden dabei sind und ob du eh bereits Höchstsatz bekommst. Du siehst also, so leicht zu beantworten ist die Frage nicht.

von Felica am 22.12.2019, 10:57



Antwort auf: Elterzeit- mit 2. Kind schwanger

Hallo ihr Lieben, Vielen Dank euch schonmal für eure Antworten, da bin ich schon etwas weiter . Also ich nehme mit; Berechnungsgrundlage 12 Monate vor Schwangerschaft plus die 3 Monate Mutterschutz. Jetzt müsste man nur noch eine Schwangerschaft planen können, leider ja schwierig . Eine Verlängerung meiner Elternzeit dürfte denke ich bei meinem AG kein Problem sein, die Stelle ist vertretungsmässig besetzt und die Kollegin freut sich sicherlich, dass sie länger bleiben könnte. Stimmt; je nachdem wann wieder schwanger, macht in TZ zurückkommen keinen Sinn. Wusste gar nicht, dass man jetzt noch von Elterngeld auf Elterngeld plus umstellen kann und sich der Berechnungszeitraum somit verlängern würde. Gut zu wissen, danke!. Das muss ich dann schriftlich bei der L Bank einreichen? Und die Partnerschaftsmonate würden bei der Berechnung dann auch noch dazukommen oder würde das auch noch ausgeklammert werden? Da mein Mann selbstständig ist würden wir das hinbekommen, dass wir unter 30 std beide bleiben. Hatte ich gelesen, dass die Vorgaben hier super streng sind. Vielleicht hat jemand von euch noch ein paar weitere Infos für mich. Super, dass ihr euch so gut auskennt. Lg

von Nici1105 am 23.12.2019, 10:42



Antwort auf: Elterzeit- mit 2. Kind schwanger

Für die Partnerschaftsmonate müsst ihr beide zwischen 25 und 30 arbeiten. Schafft es einer nicht sind alle vier Monate für beide futsch. Bezugszeitraum wäre wie bei Kind 1.... Du musst also in Teilzeit zurück...

Mitglied inaktiv - 23.12.2019, 12:41



Antwort auf: Elterzeit- mit 2. Kind schwanger

Nein partnerschaftsnomusmonate können nicht ausgeklammert werden. 14 Monate EG und der Mutterschutz ist das höchstmögliche bei Arbeitnehmern. Schwangerschaftsbedingte Krankschreibung mal aussen vor.

von Felica am 23.12.2019, 13:58



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