Frage: Elternzeitverlängerung

Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Diese möchte ich jetzt gerne für das zweite und dritte Jahr verlängern. Mein Arbeitgeber hat mir letzte Woche eine mündliche Zusage gegeben. Heute schrieb er mir per SMS, dass dies jetzt doch nicht möglich sei. Muss er denn nicht begründen, warum er die Elternzeit nicht verlängern kann?

von Schulschwester am 15.07.2015, 02:07



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo, nein. Sie haben keinen Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2015



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Bei der Anmeldung von Elternzeit hast du dich verbindlich festzulegen wie du die nächsten 2 Jahre Elternzeit machen möchtest. Meldest du da nur 1 Jahr Elternzeit an, kann der AG davon ausgehen, du möchtest die restliche Zeit keine Elternzeit mehr haben. Möchtest du an dieser Vereinbarung etwas ändern, braucht der AG nicht zuzustimmen. Er braucht auch keine Gründe zur Ablehnung... Die nächste Elternzeit kannst du (ohne Zustimmung des AG) nehmen, wenn dieser 2-Jahreszeitraum um ist und diese Elternzeit noch vor dem 3. Geburtstag liegt. Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.07.2015, 07:25



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

So ist es. Begründen muss er nichts. Bedenke bitte dass Du 3 Monate vor Ende der Elternzeit dann kündigen musst. Ansonsten kann es unangenehme Konsequenzen haben. Schadenersatz etc.

von Sternenschnuppe am 15.07.2015, 09:13



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