Elternzeitverlängerung trotz Poststreik - wie Frist einhalten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitverlängerung trotz Poststreik - wie Frist einhalten?

Hallo liebe Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber versucht meine Elternzeit um das 3. Jahr zu verlängern. Leider hängt mein Einschreiben im Poststreik fest und kommt nicht ans Ziel. Meine Frage: Reicht es meinen Arbeitgeber per E-Mail über das 3. Jahr Elternzeit zu informieren? Habe ich damit rechtlich die Sieben-Wochen-Frist eingehalten? Die E-Mail kann ich ja nicht unterschreiben. Oder reicht es den Brief mit Unterschrift als PDF anzuhängen? Ich brauche dringend einen rechtsgültigen Weg. Den Brief persönlich vorbei zu bringen stellt keine Alternative da. Vorab vielen Dank für Ihre Antwort! Herzliche Grüße Tini

von Tini163 am 30.06.2015, 01:15



Antwort auf: Elternzeitverlängerung trotz Poststreik - wie Frist einhalten?

Hallo, nein. Per Bote oder per Fax. Es klappt wohl auch Eilsendung-bei der Post fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2015



Antwort auf: Elternzeitverlängerung trotz Poststreik - wie Frist einhalten?

Rechtlich weiß ich das nicht. Aber ein Fax wäre mein Rat. Wenn keins Zuhause vorhanden, bei uns kann man bei der Post faxen lassen und bekommt auch einen Sendebericht, der die korrekte Übermittlung dokumentiert. Würde aufschreiben " wegen Poststeeik zusätzlich per Fax, Original auf dem Weg " Durch den Beleg des Einschreibens müsstest Du aber auch abgesichert sein. Glaube ich :-)

von Sternenschnuppe am 30.06.2015, 07:43



Antwort auf: Elternzeitverlängerung trotz Poststreik - wie Frist einhalten?

Hallo, habe heute im Internet recherchiert, weil mein Einschreiben auch im Poststreik festhängt. Ich habe auf der Homepage der Post gelesen, dass Eilsendungen NICHT vom Streik betroffen sind. Hätte ich das bloß vorher gewusst. Luvi

von luvi am 01.07.2015, 00:11



Antwort auf: Elternzeitverlängerung trotz Poststreik - wie Frist einhalten?

Aber gilt rein rechtlich nicht der Poststempel ? Es ist doch ein Einschreiben und sie hat den Beleg. Irgendwann wird es ja ankommen.

von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 11:09



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