Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage wegen Elternzeitverlängerung an Sie. Meine erste Tochter wurde am 28.04.13 geboren. Bei meinem AG habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Diese habe ich dann zum 30.04.14 beendet. Am 12.10.14 habe ich dann Zwillinge bekommen. Die Elternzeit läuft noch bis zum 11.10.17. Kann ich von meiner ersten Tochter die zwei Jahre Elternzeit im Anschluss an die Elternzeit von den Zwillinge nehmen? Mit freundlichen Grüßen Manu
von manu2812 am 02.06.2017, 10:24