Guten Tag Frau Bader,
ich habe im Mai 2015 mein erstes Kind bekommen und bei meinem AG zwei Jahre Elternzeit angemeldet. Nun wünschen mein Mann und ich uns ein zweites Kind.
Würde der Mutterschutz bei einer erneuten Schwangerschaft vor Ende der jetzigen Elternzeit beginnen, würde ich ja volles Mutterschaftsgeld bekommen, richtig?
Wie würde es sich aber verhalten wenn bei Eintritt der Schwangerschaft absehbar wäre, dass dieser Zeitpunkt 'knapp verpasst' würde? Könnte ich dann die jetzige Elternzeit auf drei Jahre verlängern und würde dann auch volles Mutterschaftsgeld erhalten? Und wenn ja:
Müsste der AG dieser Verlängerung zustimmen? Wäre es besser die Verlängerung schon jetzt anzumelden oder erst bei Eintritt einer erneuten Schwangerschaft?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße
von
Bechlaju
am 14.04.2016, 09:28
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung bei erneuter Schwangerschaft
Hallo,
Sie können dann zwischendrin arbeiten gehen oder verlängern
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2016
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung bei erneuter Schwangerschaft
Die EZ hat doch nichts damit zu tun ob Du Mutterschutzgeld bekommst oder nicht. Du musst die EZ ja sogar schriftlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden um überhaupt Geld zu bekommen. Eine Verlängerung der EZ wäre nur interessant, wenn Du nicht vor hast arbeiten zu gehen zwischendrin.
Wenn Du jetzt verlängerst ist es halt verlängert und Du kannst dann ggf. auch nicht arbeiten, solltest Du nicht schwanger werden. Ist das für dich nicht relevant kannst Du natürlich gleich verlängern. Ansonsten kannst Du das immernoch entscheiden wenn Du schwanger bist. Da hast Du ja dann noch mehrere Monate Zeit für.
Und bei einem "knapp verpassten" Zeitpunkt hat der AG ganz sicher nichts dagegen, wenn Du die Zeit zwischen deiner jetzigen EZ und dem neuen Mutterschutz mit EZ auffüllst anstatt für drei Wochen reinzuschauen, in denen er mit Dir eh nichts anfangen kann.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 14.04.2016, 10:09
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung bei erneuter Schwangerschaft
Ja, darum ginge es, dass ich zwischendrin wegen Kind Nr. 1 nicht arbeiten würde und nach Möglichkeit trotzdem das Mutterschaftsgeld bekommen möchte. Danke für deine Antwort.
von
Bechlaju
am 14.04.2016, 13:23
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung bei erneuter Schwangerschaft
Danke auch an Sie, Frau Bader. Also könnte ich auch erst gegen Ende des zweiten Elternzeitjahres verlängern und die finanziellen Ansprüche somit ins dritte Jahr übertragen?
von
Bechlaju
am 14.04.2016, 13:27