Frage: Elternzeitgesetz

Hallo Frau bader, wenn ich die Elternzeit für de Mutterschutz bei Kind zwei ausetze, verlängert sich dann dieElternzeit um diese 6+8 wochen? LG S.

von soklein am 06.08.2015, 15:08



Antwort auf: Elternzeitgesetz

Hallo, die erste Elternzeit ist ja beendet. Oder meinen Sie die Elternzeit vom zweiten Kind? Die beginnt mit der Geburt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2015



Antwort auf: Elternzeitgesetz

Ne. Du beendest ja. Das 3 Jahr kann gesichert werden.

von Sternenschnuppe am 06.08.2015, 16:36