Hallo Frau Bader, unser zweites Kind wird ca. Mitte Oktober geboren, ich hab soweit alle Anträge fertig. Soweit ich weiß kann ich ja, obwohl ich momentan nicht berufstätig bin, trotzdem einen Elterngeldantrag für 1 Jahr abgeben, ich hoffe das ist immer noch so? Bei unserer ersten Tochter war klar, dass der Papa gleich zu Anfang zwei Monate Elternzeit nimmt und so haben wir das auch problemlos im Antrag vermerkt. Diesmal wird das wohl aus beruflichen Gründen bei ihm nicht gehen und er möchte die Elternzeit gern im nächsten Jahr nachholen, weiß aber noch nicht genau wann. Kann ich das Datum dann noch nachreichen oder muss das gleich auf meinem Antrag vermerkt sein?? Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen. K.
von Knuddelhexe am 20.09.2013, 15:48