hallo und zwar habe ich mehrere fragen 8 wochen nach der geburt bekomme ich ja von der KK und duch zuschuss vom arbeitgeben noch mein volles gehalt und dan bekommt man doch elterngeld.
Nun meine frage ich bin seid januar schwanger und im März sprach mein FA ein individuelles beschäftigungsverbot aus.
Dadurch bekomme ich erhebelich weniger gehalt als, da wo ich noch selber arbeiten ging.
Beim elterngeld rechnet man ja 67% der letzten 12 Monate vor der Entbindung.
Ich habe gelesen das bei einem beschäftigungsverbot die monate 12 MOnate zurück gerechnet werden also in dem fall vom märz2011 zurück zum märz 2010.
Mein ET ist der 15.10.2011.
LG
Mitglied inaktiv - 28.07.2011, 20:18
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wieso bekommen Sie im BV weniger? Das ist nicht Sinn der Sache.
Eiegntlich sollten Sie den durchschnittlichen Lohn u davon dass EG erhalten. Wenden Sie sich zur Überprüfung an das Gewerbeaufsichtsamt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.07.2011
Antwort auf:
Elternzeit
Wieso bekommst du weniger. Habe auch ein BV und bekomme mein normales Gehalt, so sollte es auch sein. Deswegen hat man hinterher auch keine Abzüge beim Elterngeld.
von
sternenfee75
am 28.07.2011, 22:33
Antwort auf:
Elternzeit
ich bekomme weniger geld da mir meine nachtzuschläge sonntagszuschläge ect feheln komme aus der gastronomie.
jetzt bekomme ich um die 1055 netto und als ich noch arbeiten ging so 1200-1350euro im monat, wie gesagt durch die zuschläge.
lg
Mitglied inaktiv - 29.07.2011, 14:58