Frage: Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe z.Zt. einen unbefristeten Arbeitsvertrag und werde voraussichtlich am 24.6.17 entbinden. Ich möchte direkt im Anschluss vom Mutterschutz 2 Jahre in Elternzeit gehen. Wir werden nach der Geburt umziehen (300km vom jetzigem Arbeitsort entfernt). Eventuell möchte ich nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten gehen, müsste mir ja einen neuen Arbeitgeber suchen (aufgrund der großen Entfernung zum jetzigen Arbeitgeber) aber wie sieht es mit der Elternzeit aus? Kann ich die irgendwie übernehmen? Wenn nicht, könnte ich beim jetzigem AG kündigen und dann den Rest von der Elternzeit beim neuen Arbeitgeber beantragen? Ich hoffe meine Frage ist verständlich formuliert und über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mfg

von Honey100 am 09.05.2017, 12:23



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, das Problem ist gar nicht da. Sie beantragen zunächst zwei Jahre Elternzeit, die Sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers dann auch noch verlängern können. Wenn Sie umgezogen sind, suchen Sie sich eine andere Stelle. Und dann beantragen Sie bei dem alten Arbeitgeber, während der Elternzeit in Teilzeit bei dem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2017



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