Hallo Frau Bader,
Wir planen ein Novemverbaby 2015.
Meine Elternzeit vom ersten Kind geht noch bis Juni 2015. Dann war auch ursprünglich geplant, dass ich wieder arbeiten komme.
Ich würde nun gerne wissen, wie ich mich meinem Chef gegenüber verhalten muss. Geht die eine Elternzeit in die andere über oder muss ich die eine erst verlängern? Wieviel Wochen vor Ablauf müsste ich dies tun??
Habe ich ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld obwohl ich dann nicht arbeiten werde?
Vielen Dank dür ihre Hilfe!
Lg katrin
von
Kati1988
am 15.01.2015, 08:23
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wenn vom ersten Kind noch Elternzeit übrig ist und sie ursprünglich mindestens zwei Jahre beantragt hatten, können Sie verlängern. Ansonsten müssen Sie in der Zeit zwischen drin arbeiten gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2015
Antwort auf:
Elternzeit
schreibst Du... Ergo ist deine Elternzeit vorbei. Wenn das Baby dann mal da ist, kannst Du neue Elternzeit beantragen.
Ansonsten mußt Du im Juni ganz normal Arbeiten (außer Du hast Dir das 3. EZ Jahr für das erste Kind aufgehoben, dann könntest Du das jetzt einreichen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 15.01.2015, 09:00
Antwort auf:
Elternzeit
Kind 1 ist Oktober 2013 geboren- ich hatte 1,5 Jahre Elternzeit beantragt.
Bis Wieviel Wochen vor Ablauf der Elternzeit kann ich sie verlängern?
Lg katrin
von
Kati1988
am 15.01.2015, 23:06