Hallo Frau Bader ich bekomme meine erstes Kind und hatte ein jahr Arbeitsgehehmigung aber am 21.11.2013 läuft ab.Mein mutterschutz beginnt am 20.11.2013.Meine frage wäre soll ich mich arbeitslos melden, was steht mir zu nach dem Geburt. Kann ich elterzeit nehmen?
von Henriette21 am 04.11.2013, 14:13