Hallo, ich bin derzeit in Elternzeit und habe für diese Zeit eine Vertretung. Nun habe ich meine Elternzeit verlängert und auch sie hat daraufhin noch einmal eine Verlängerung bekommen, obwohl sie bereits 2 Jahre da ist. Unsere Personalerin meinte, es gäbe dafür einen Paragraphen (14.1 oder so?!), der dies rechtlich gesehen zulässt. Meine Frage ist nun: Was ist, wenn ich während meiner Verlängerung nun ein zweites Kind bekomme und somit meine Elternzeit noch einmal verlängere? Darf meine Vertretung weiterhin verlängert werden auf Grundlage dieses Paragraphen oder hat sie irgendwann Anspruch auf Festeinstellung? Ich habe aufgrund massiver Einsparungen in der Firma Angst um meine Stelle! Ich hoffe, diese Fragestellung ist nicht zu speziell - vielleicht können Sie mir eine kurze allgemeine Einschätzung dazu geben. Vielen Dank!
von Leons_Mama am 28.10.2013, 08:14