Hallo, mein e.T ist ca. 14.11, ich bin Krankenschwester und habe nun Post von
der Personalabteilung erhalten, dass ich ca.4 Wochen vor Beginn Elternzeit diese beantragen muss,mit Angabe, wie lange. Ich werde alleinerziehend sein und die Unterhaltszahlung ist noch eine andere Sache. Aber ich weiss noch gar nicht, wie lange ich in Elternzeit bleiben kann, vom Geld her. Ich muss erst mal schauen, wie ich über die Runden komme. Meine Frage: Muss ich wirklich genau angeben, wie lange ich in Elternzeit bleiben möchte oder muss ich auf die Kulanz meines AG hoffen, wenn ich eher zurückkehren möchte? ich bin da wirklich noch völlig unbedarft!
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
besten Dank!!
von
Kati 783
am 17.08.2013, 15:14
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Sie müssen es 7 Wo vor Beginn beantragen und sich für mind. 2 Jahre verbindlich festlegen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
Elternzeit
Laut Gesetz musst du 7 Wochen vor Elternzeitbeginn die Anmeldung abgeben. Wenn der AG mit der Frist von 4 Wochen einverstanden ist, geht das auch.
Laut Gesetz musst du dich für den Zeitraum von 2 Jahren festlegen. Verbindlich. Das was du anmeldest gilt dann auch. Möchtest du vorzeitig die Elternzeit beenden, benötigst du die Zustimmung deines AG.
Meldest du weniger als 2 Jahre Elternzeit an und willst verlängern, benötigst du ebenfalls die Zustimmung deines AG.
Was du machen kannst, ist 2 Jahre Elternzeit anzumelden, dabei anzugeben, dass du ab (zB) 1 Jahre wieder in Teilzeit (mit ca soundsoviel Stunden) arbeiten möchtest und dich 3 Monate vorher für genauere Festlegungen melden wirst. Dann hast du etwas Spielraum.
Bedenke bitte, dass du das Kind auch rechtzeitig im Kiga anmeldest, damit du arbeiten gehen kannst, um über die Runden zu kommen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 18.08.2013, 00:05