Elternzeit zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr

Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte gerne mit Beginn des 2. Schuljahres meiner Tochter 2-3 Monate Elternzeit nehmen. Was muss ich dabei alles beachten, hinsichtlich z. B. Frist der Beantragung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc. Kann ich die Elternzeit zu einem beliebigen Tag beginnen oder muss es mit einem bestimmten Datum begonnen werden (geb. Datum 26.03.).? Sollte ich die Elternzeit z. B. von 15.09. - 15.11 nehmen, wird mir dann der Urlaubsanspruch für Sept. und Nov. gekürzt? vielen Dank für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Uliwis

von uliwis am 21.06.2015, 21:35



Antwort auf: Elternzeit zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr

Hast Du Dir das 3 Jahr übertragen lassen bei diesem Arbeitgeber ? Wenn ja, dann reicht es aus diese Elternzeit 7 Wochen vorher anzumelden. Daten kannst Du Dir aussuchen. Urlaub wird nur gekürzt für Monate die man komplett in Elternzeit ist. Und ich würde es nicht vorher anmelden, da Du erst 7 Wochen vorher Kündigungsschutz hast.

von Sternenschnuppe am 21.06.2015, 21:53



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