Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte gerne mit Beginn des 2. Schuljahres meiner Tochter 2-3 Monate Elternzeit nehmen. Was muss ich dabei alles beachten, hinsichtlich z. B. Frist der Beantragung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc. Kann ich die Elternzeit zu einem beliebigen Tag beginnen oder muss es mit einem bestimmten Datum begonnen werden (geb. Datum 26.03.).? Sollte ich die Elternzeit z. B. von 15.09. - 15.11 nehmen, wird mir dann der Urlaubsanspruch für Sept. und Nov. gekürzt? vielen Dank für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Uliwis
von uliwis am 21.06.2015, 21:35