Hallo... Also ich hab mal eine Frage und hoffe, ich kann sie verständlich rüber bringen :) Ich bin noch in Elternzeit, bis zum 15.01.2012. Nun bin ich wieder schwanger..ET ist am 17.02.2012. Also mein Mutterschutz beginnt dann ja anfang Januar und ich muss somit ja nicht anfangen zu arbeiten.. Frage; bin ich dann aber für die Zeit (nach meiner Elternzeit) auch durch meinem Arbeitgeber versichert und hab ich dann recht auf Mutterschutzgeld? lg und danke, Anita
von niti am 02.08.2011, 12:53