Hallo Frau Bader,
meine zwei jährige Elternzeit endet am 7. Mai 2017. Müsste am 8.Mai, wieder Vollzeit anfangen zum arbeiten.
Bin nur wieder schwanger ungefähr 6 ssw. heute erfahren.
bei mir wird es wieder ein Arbeitsverbot geben,
daher ,Meine Frage:
muss ich das dritte Jahr vom ersten kind sofort nehmen oder kann ich es hinten anhängen? und muss ich es sofort beantragen?
Und wie ist es mit der Berechnung vom Mutterschaftsgeld??
oder soll ich vorerst noch nichts von der Schwangerschaft erwähnen?
vielen dank im Voraus Vg
von
kinderlein1415
am 19.04.2017, 21:03
Antwort auf:
elternzeit, wieder schwanger
Hallo,
Sie können das 3. Jahr auch später nehmen, allerdings nur mit Zustimmung des AG.
Ansonsten ist das MuSchG strenger geworden (mglw. gilt das bis dahin) - er kann nicht einfach ein BV aussprechen sondern muss genau prüfen. Sie brauchen also eine Betreuung für das Kind falls er Sie umsetzt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2017
Antwort auf:
elternzeit, wieder schwanger
Welche Kinderbetreuung kannst Du denn nachweisen ? Also für wie viele Stunden ?
Das mit dem Arbeitsverbot hat sich massiv verschärft, Dein AG muss nachweisen können Dir keinen anderen Arbeitsplatz geben zu können.
Wenn Du nicht arbeiten möchtest kannst Du den AG bitten die Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz zu verlängern. Verpflichtet ist er nicht, die Frist ist lange vorbei.
Fazit : Willst und kannst Du arbeiten, dann gebe dem AG Bescheid dass er prüft wo er Dich einsetzen kann. Ggf. gibt es ein BV wenn er nichts einrichten kann.
Kannst und willst Du nicht arbeiten, dann bitte um Verlängerung.
von
Sternenschnuppe
am 19.04.2017, 22:13