Elternzeit wann muss ich jetzt wieder arbeiten?!?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit wann muss ich jetzt wieder arbeiten?!?!

Hallo! Ich habe da mal eine Frage: Mein Sohn ist am 21.09.2012 geboren. Ich habe das anscheinend damals falsch beantragt. Hier ein Auszug aus dem Schreiben an meine Chefs: hiermit beantrage ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes L. *21.09.2012, Elternzeit für den Zeitraum vom 16.11.2012 (ab Geburtstermin + 8 Wochen Mutterschutz) bis 15.11.2014. Leider ist mir immer noch nicht klar wann ich jetzt wieder arbeiten müsste. Wenn ich das, was ich im hier gelesen habe jetzt richtig verstanden habe, müsste ich am 22.09.14 schon wieder arbeiten, da der Tag der Geburt zählt. Ich habe leider nie eine Antwort meiner Chefs erhalten und möchte keinesfalls etwas falsch machen, da meine Chefs leider immer sehr schnell mit ihrem Rechtsanwalt um die Ecke kommen. Ich weiß, dass ich die Möglichkeit hätte die Elternzeit zu verlängern. Allerdings bin ich schon wieder schwanger und habe am 15.09.2014 Geburtstermin. Das überschneidet sich also nur um wenige Tage. 7 Wochen bevor ich wieder arbeiten gehen müsste könnte ich die Elternzeit spätestens verlängern = 03.08.2014 (wenn mein erster Arbeitstag der 22.09.2014 wäre) ab dem 04.08.2014 bin ich aber schon wieder in Mutterschutz. Wenn ich mir am 04.08.2014 das Schreiben vom Gynäkologen geben lasse und es zum Arbeitgeber schicke kommt es vielleicht am 06.08.2014 an ich hätte aber bis zum 03.08.2014 die Elternzeitverlängerung einreichen müssen. Was soll ich tun und was sagen Sie, wann müsste ich wieder arbeiten? Vielen Dank im Voraus

von Hugo2014 am 19.06.2014, 20:18



Antwort auf: Elternzeit wann muss ich jetzt wieder arbeiten?!?!

Hallo, erster Arbeitstag ist der im Antrag angegebene! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2014



Antwort auf: Elternzeit wann muss ich jetzt wieder arbeiten?!?!

Na, du hast halt nicht 2 Jahre beantragt, dann wäre der Geburtstag der 1. Arbeitstag, sondern 2 Jahre plus ca 8 Wochen und dein 1. Arbeitstag wäre dann der 16.11. aber wenn du eh wieder schwanger bist, beendest du die laufende Ez 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Dann gilt wieder dein alter Vertrag und du bekommst volles Geld. Und danach gehst du in Ez für Kind 2.

von sternenfee75 am 19.06.2014, 20:45



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