Guten Tag Frau Bader, Ich arbeite in Teilzeit in Elternzeit. Bei erneuter Schwangerschaft würde ich meine EZ vor dem Mutterschutz kündigen, damit die Höhe Mutterschaftgeld auf Basis meines alten Vollzeitvertrages gezahlt wird. Wenn ich jetzt den Resturlaub direkt vor dem Mutterschutz nehme, und ich die EZ vor dem Urlaub kündige, dann müsste ich doch auch für die Urlaubszeit mein altes Vollzeitgehalt bekommen, richtig? Vielen Dank. Freundliche Grüße
von Heumarkt am 22.08.2017, 13:40