Frage: Elternzeit vorzeitig beenden

Halllo Frau Bader. Meine Elternzeit läuft noch bis 1.April 2016. Arbeite derzeit auf Minijobbasis im Privathaushalt. Meine Arbeitsstelle vor meiner Elternzeit, die inzw. 150km weit weg ist, da ich in der SS umgezogen bin, hat eine Vollzeitstelle für mich, die ich natürlich nicht mehr ausführen kann. Mein Arbeitgeber würde mir allerdings helfen, hier wo ich jetzt wohne eine Stelle zu finden, da er den Verwaltungsleiter von hier gut kennen würde. Mein Frage ist nun, ob ich meine Elternzeit schon früher beenden kann und welche Konsequenzen das dann hat. Was passiert mit den übrigen Monaten? Verfallen die dann einfach? glg.

von MelloMam am 31.03.2015, 21:59



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden

Hallo, geht. Mit Zustimmung des neuen Ag kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. aufheben Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2015



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