Elternzeit vorzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, ich habe mich dahingehend informiert, dass man die Elternzeit des ersten Kindes bei erneuter Schwangerschaft zu Beginn des Mutterschutzes vorzeitig beenden kann. Nun ist meine konkrete Frage: Wenn der Gebursttermin meines ersten Kindes zum Beispiel der 20.02. ist und ich mich bereits im dritten EZ Jahr befinde- muss dann der Beginn des Muschu für Kind 2 vor dem 20.02 liegen, damit ich das Mutterschafts- Geld wie für Kind 1 bekomme? Oder muss der Entbindungstermin vor der Beendigung der EZ für Kind 1 liegen? Danke für ihre Hilfe!

von Nadine 222 am 10.06.2015, 15:14



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft

Hallo, sorry, ich verstehe die Frage nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2015



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft

???? Du kannst die Elternzeit1 nur dann vorzeitig beenden, wenn !!" Mutterschutz für Kind2 innerhalb dieser liegt. Ist doch logisch. Also muss der Mutterschutz für das neue Kind definitiv vor dem 3ten Geburtstag des 1ten Kindes beginnen. Der ET für Kind2 kann auch nach dem 3ten Geburtstag von Kind1 sein. Du hast ja auch Anspruch auf den vorgeburtlichen Mutterschutz. Liegt der neuer Mutterschutz nach dem 3ten Geburtstag von Kind1, dann musst du die Zeit zwischen alter Elternzeit und neuem Mutterschutz normal arbeiten gehen.

Mitglied inaktiv - 10.06.2015, 16:03



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden wegen erneuter Schwangerschaft

Entscheidend ist wann der Mutterschutz beginnt. Vor Ende Elternzeit = Elternzeit vorzeitig beenden zum Tag vor Mutterschutz Nach Ende der Elternzeit = arbeiten bis zum Mutterschutz Bei zweiterem ist dann entscheidend ob Vollzeit oder Teilzeit, dementsprechend wird der Mutterschutzlohn sein. Ist schriftlich bereits schon ausgemacht wie nach der Elternzeit gearbeitet werden soll, dann würde auch ein möglicher Teilzeitlohn für den neuen Mutterschutzlohn greifen, wenn die Elternzeit vorzeitig beendet wird. Ist nix ausgemacht, lebt der Vollzeitvertrag auf.

von Sternenschnuppe am 11.06.2015, 15:08



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