Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Bei mir ist es ein wenig kompliziert hoffe man kann mir weiterhelfen. Bin bis zum 9.03.17 eigentlich noch in elternzeit Arbeite seit April 16 für 12 Stunden wöchentlich Vorschlag von meinem Chef da ich noch so viel resturlaub habe endet meine elternzeit Ende Juli 16 und ich laufe ab August bis Mitte September Vollzeit ab Mitte September dann 20 Stunden also wird meine vollzeitstelle auf 20 Stunden wöchentlich reduziert ( fest) Nun bin ich wieder schwanger und hab noch nichts schriftlich unterschrieben Da ich in der letzten Schwangerschaft beschäftigungsverbot bekommen habe werde ich wieder eins bekommen ( Erstgeborener ist ein frühchen)... So nun wäre es ja super wenn ich die 9 Monate mein vollzeitgehalt bekommen würde das ist auch besser fürs Elterngeld und wir benötigen das Geld auch ganz dringend. Wenn ich es jetzt sage laufe ich dann die 9 Monate mit der Bezahlung der 12 Stunden ? Ist sehr wenig Geld. Hab ich einen Anspruch auf mein Vollzeit Gehalt da ich ja ab August wieder Vollzeit laufe? Leider ist in dem neuem Vertrag das so geregelt das ich nur bis Mitte September Vollzeit laufe dann 20 Stunden. Soll ich den Vertrag unterschreiben? Kann ich es irgendwie hinbekommen das ich mein vollzeitgehalt bekomme? Sorry voll kompliziert ich weiß selber nicht was ich machen soll und wie ich am besten Weg komme. Danke

von Nadel88 am 03.08.2016, 20:17



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Hallo, Sie bekommen in dem BV das, was Sie ohne BV bekommen. Also erst VZ dann TZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2016



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Die vorherige Schwangerschaft hat erst einmal nix mit dieser zu tun. Daher kannst Du nicht von einem BV ausgehen. Durch viele viele Frauen die das BV missbrauchten sind die Ärzte und vor allem Krankenkassen angehalten da genau zu prüfen. Bei Dir ist der legale Weg wenn es zum BV kommt bei 12 Stunden zu bleiben. Zum neuen Mutterschutz kannst Du legal die Elternzeit beenden und bekommst vollen Mutterschutzlohn. Den neuen Vertrag im Wissen um das BV zu unterschreiben und ( und das ist das illegale ) dafür die Elternzeit zu beenden geht nicht. Und fällt sofort auf. Die Konsequenzen wirst Du tragen und nicht der AG.

von Sternenschnuppe am 03.08.2016, 20:35



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Der Betriebsarzt erteilt mir ja beschäftigungsverbot da ich gegen etwas nicht imun bin wo in meiner Arbeit absolut nicht geht und das Kind dadurch großen Schaden davon tragen kann ( Behinderung) und die jetzige Schwangerschaft ist eine Risiko Schwangerschaft da mein erstes Kind 12 Wochen zu früh kam und es diesmal wieder zu 80% sein kann. War eine harte Zeit. Ich nutze nichts aus wollte ja mehr arbeiten deshalb hab ich ja erhöht von 12 auf 20 Stunden wöchentlich da ich gern arbeiten gehe. Danke trotzdem für die Info

von Nadel88 am 03.08.2016, 20:45



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Betriebliche Gründe nanntest Du oben nicht, daher die Nachfrage. Dennoch bleibt es bei den Fakten des zeitlichen Ablaufes. Schwangerschaft ist festgestellt Vertrag wird unterschrieben Elternzeit wird vorzeitig beendet Krankenkasse soll den Lohn ersetzen Und genau das geht rechtlich nicht und fällt der Krankenkasse sofort auf.

von Sternenschnuppe am 03.08.2016, 21:04



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Danke für die Info

von Nadel88 am 03.08.2016, 21:07



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Ist die Schwangerschaft wirklich "festgestellt", sprich warst Du beim Arzt? Falls nein, würde ich es so unterschreiben wie es auch geplant war. Wobei ich sicherlich nicht dauerhaft auf den Vollzeitvertrag verzichten würde sondern die auf die Elternzeit beschränken würde. Falls ja, sie also durch einen Arzt festgestellt wurde, würde ich auf jeden Fall mit offenen Karten spielen und das dem AG das sagen. Je nachdem kann man dann gemeinsam schauen wie man es löst. Und evtl gibt es ja wo eine Beschäftigung welche Du machen kannst trotz Schwangerschaft. Den zweiten Weg würde ich auch dann gehen wenn Dir an einem guten Arbeitsverhältnis gelegen ist.

Mitglied inaktiv - 03.08.2016, 23:07



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Hallo, Habe ich das richtig verstanden, dass du noch bis 2017 in Elternzeit bist und das einzige, was Bus jetzt geregelt ist, der 12 Stunden Vertrag in Elternzeit ist? Vollzeitgehalt im BV wirst du nur bekommen, wenn du deine Elternzeit beendest oder dein neuer Vertrag dauerhaft Vollzeit läuft. Sonst bekommst du erst Vollzeit, später 20 Stunden. Im BV bekommt man immer das, was man auch bekommen würde, wenn man arbeitet. Wenn du den Vertrag nicht unterschreibst, bekommst du im BV das Gehalt für die 12 Stunden, wenn du unterschreibst, vorübergehend Vollzeit, später Teilzeit. Beachte aber auch, dass du dann im Mutterschutz auch nur mMutterschaftsgeld über die 20 Stunden bekommst. Elternzeit vom ersten Kind ist ja beendet. Oder würdest du die Elternzeit während Vollzeit beenden und dann wieder beginnen, wenn du Teilzeit arbeitest? Und ob das rechtlich so geht, dass du den Vertrag auf änderst und schon weißt, dass du schwanger bist, weiß ich nicht. LG luvi

von luvi am 04.08.2016, 06:39



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Hallo, Sie bekommen in dem BV das, was Sie ohne BV bekommen. Also erst VZ dann TZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2016



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist noch nicht vom Arzt betätigt worden hab nur ein Test gemacht. Der Vorschlag kam ja von meinem Chef mit der vorzeitigen Beendung der elternzeit da ich noch so viel Resturlaub habe und er dies nicht auszahlen möchte. Vollzeit werde ich mit zwei Kindern erstmal nicht mehr arbeiten gehen, da ich für meine Kinder da sein möchte sie sind nur einmal so klein und die Zeit gibt mir niemand mehr zurück, deshalb wollte ich auch Teilzeit arbeiten so werde ich meinem Kind gerecht und es kommt noch Geld ins Haus. Es ist halt immer doof das man so wenig bekommt in der elternzeit wenn man halt vorher ein wenig gearbeitet hat, ,man will ja den Kindern was bieten können und nicht nach jedem Cent schauen. Werde heute mit meinem Anwalt reden was er sagt Danke

von Nadel88 am 04.08.2016, 09:47



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Das ist eine gute Idee. Wenn die Schwangerschaft noch nicht ärztlich festgestellt ist sieht das auch oberflächig anders aus. Der Knackpunkt bei Dir ist eben dass die Elternzeit komplett beendet wird und dann ein BV eingereicht wird. Da kann die Krankenkasse unter Umständen Probleme machen.

von Sternenschnuppe am 04.08.2016, 12:15



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden / neue Schwangerschaft

Ich würde wie gesagt auf KEINEN Fall die Elternzeit beenden um dann einen dauerhaften Teilzeitjob zu bekommen. Und der AG muss auch den Urlaub gar nicht auszahlen - wie kommt ihr auf die Idee. Der Urlaubsanspruch bleibt bis zum Folgejahr NACH der EZ bestehen. Selbst wenn Du in der Elternzeit gearbeitet hast oder wieder schwanger wirst und erneut in EZ gehst. Und wie bereits angemerkt wurde, das Mutterschaftsgeld wird nach dem aktiven Zustand gezahlt, bist Du in Elternzeit und beendest Du diese, gibt es das Vollzeit-Mutterschaftssgeld. Hast Du dauerhaft auf Vollzeit runter, dann gibt es auch nur Teilzeitgeld als Mutterschaftsgeld. Dein AG hätte auch anbieten können, das du die beiden Monate in Vollzeit gehst und danach wieder Teilzeit innerhalb der Elternzeit wie geplant. Und dann schaut man später wie es weitergeht. Und denk auch dran. ohne Elternzeit keinen Kündigungsschutz. Ist aktuell für dich nicht wichtig, weil Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft, aber nicht immer - was Gott behüten mag - läuft die Schwangerschaft auch reibungslos ab und endet nicht vorzeitig negativ.

Mitglied inaktiv - 04.08.2016, 20:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Steuerklassen während Schwangerschaft/Mutterschutz/Elternzeit

Hallo zusammen, wir haben folgendes Anliegen: Meine Frau ist aktuell in der 7. Woche schwanger, wir erwarten unser erstes Kind Mitte November 2023. Aktuell sind wir in den Steuerklassen 4/4, Verdienst Frau ca. 50k, ich ca. 70k brutto. Welche Steuerklassen nimmt man am besten während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit meiner Frau? Unser P...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, unsere erste Tochter geht ab August in die Tagespflege und ich wollte nach der Eingewöhnung wieder bei meinem alten Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch ein Jahr. Ich bin ganz frisch in der 7.SSW. und würde dann nur von August bis Dezember wieder dort arbeiten. Ich sprach zunächst mit meiner Vorgesetzten, ...


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Schwangerschaft während Elternzeit + Freelancing anfangen -verlängern?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe...


Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft

Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...