Hallo, Frau Bader. Ich möchte mein Anliegen noch gerne einmal konkretisieren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit für meine Tochter beantragt. Der Antrag ging etwa drei Tage zu spät beim Arbeitgeber ein. Ich erhielt ein Schreiben, dass der Antrag jedoch nicht abgelehnt wird. Jedoch wurde der Zeitraum vom Arbeitgeber um ca. 2 Monate nach hinten verlegt, also korrigiert. So dass ich erst später wieder arbeiten kann. Konkret habe ich den Zeitraum ab der Geburt meiner Tochter 29.08.15 bis 28.08.17. angegeben. Der vom Arbeitgeber in Absprache mit dem Steuerbüro korrigierte Rahmen liegt vom 25.10.15 bis 25.10.17. Ich habe ganz normal Mutterschaftsgeldzuschuss bekommen. In meinen Gehaltsabrechnungen steht "Unterbrechung ab 11.07.15 Mutterschutzfrist" und dann "Unterbrechung bis 24.10.15 und ab 25.10.15". Vielen Dank für die Antwort und liebe Grüße.
von Inimaxi am 15.12.2016, 12:32