Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

Hallo, ich habe zwei Jahre Elternzeit für meine Tochter beantragt. Der Antrag ging etwa drei Tage zu spät beim Arbeitgeber ein. Ich erhielt ein Schreiben, dass der Antrag jedoch nicht abgelehnt wird. Jedoch wurde der Zeitraum vom Arbeitgeber um 2 Monate nach hinten verlegt, also korrigiert. So dass ich erst später wieder arbeiten kann. Eine Begründung ist nicht angegeben. Nur, dass dieses in Absprache mit dem Steuerbüro geschah. Was kann das bedeuten? Evtl. wird der Urlaubsanspruch hinzugerechnet? Da ich kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber habe, habe ich nicht direkt nachgefragt. Vielen Dank für die Antwort und liebe Grüße.

von Inimaxi am 09.12.2016, 18:25



Antwort auf: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

Hallo, verstehe ich nicht. Haben Sie EZ ab Geburt beantragt? Wie soll es denn zwischen Mutterschutz u EZ laufen? Der AG hat auch das Ende verlegt? Bitte Frage mit genaueren Angaben stellen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2016



Antwort auf: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

Das wird dir nur das Steuerbüro und/oder der AG beantworten können. Rechtlich darf er daran nichts ändern. Er kann aber - freiwillig - auf weniger wie 7 Wochen Meldung vor Antritt der EZ verzichten. was er scheinbar netterweise ja auch gemacht hat. Rein rechtlich hätte er auch sagen können, dann musst Du die 3 tage arbeiten die die Meldung zu spät angekommen ist. Was ich vermute ist ein Verständigungsproblem wegen schwammiger EZ-Meldung. dann zB wenn Frau schreibt sie nimmt 2 Jahre EZ ohne ein konkretes Datum zu nennen. Den einige rechnen ab Geburt, andere ab nach dem Mutterschutz. was dann ja mit etwa 2 Monaten hinkommen würde. Deshalb wird immer wieder gesagt man soll nicht schreiben: ich nehme 2 Jahre, sondern feste Daten nennen. Also nachfragen und klären. Nur so kannst Du sicher sein. Und wenn Du mit dem Ag nicht kannst, dann frage doch einfach mal "dumm" beim Steuerbüro nach warum die das verschoben haben.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 18:45



Antwort auf: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

die elternzeit beginnt immer einen tag nach dem mutterschutz. dieses ende kannst du im internet nachrechnen. enden tut die elternzeit normalerweise immer einen tag vor dem geburtstag des kindes. in deinem fall also, wenn du zwei jahre nimmst, einen tag, bevor dein kind zwei wird. hast du ab tag der geburt gerechnet? dann stimmen die zwei montate, weil es sich dabei um den gesetzlich vorgeschriebenen mutterschutz nach der geburt handelt, das sind nämlich 8 wochen. in der zeit erhälst du mutterschutzgeld. elterngeld selber ehhälst du ab beginn der elternzeit. er muss dir aber ein ende schriftlich mitgeteilt haben. und das sollte eben einen tag vor dem zweiten geb sein.

von mellomania am 09.12.2016, 19:14



Antwort auf: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

Und genau das ist falsch!!! Ez beginnt ab Geburt. Der nachgeburtliche Mutterschutz wird auf die Ez angerechnet, sprich da Frau mindestens 8 Wochen nach einer Geburt im BV ist das sich eben Mutterschutz nennt - laufen EZ und Mutterschutz GLEICHZEITIG. Und das ist auch der Grund warum Frau es möglich ist die EZ bis 1 Wochen nach Geburt !! dem AG mitzuteilen. wenn es Mehrlinge sind oder Frühgeburt sogar später. Den damit ist die zweite Frist, da man dem Ag spätestens 7 Wochen vor Antritt der EZ diese mitteilen muss auch genüge getan - frau darf ja eh nicht arbeiten wegen Mutterschutz. Genau dieser Irrglaube, das die EZ erst nach dem Mutterschutz beginnt dürfte die Erklärung sein warum der AG davon ausgeht die Fragestellerin kommt nicht wenn das Kind 2 Jahre wird sondern erst 2 Monate später.

Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 19:28



Antwort auf: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

dann hab ich es falsch ausgedrückt. was du schreibst stimmt. man nimmt zwei jahre elternzeit, faktisch aber nur 22 moante, weil die ersten beiden parallel zum mutterschutz laufen. trotz allem endet ein jahr elternzeit immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag des kindes

von mellomania am 09.12.2016, 21:37



Antwort auf: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

Frau kann sehr ihre EZ-Anmeldung so formulieren, dass die EZ nach dem MuSchu beginnt und 2 Jahre dauern soll. Dann ist der 1. Arbeitstag (im Regelfall) ca 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag. Aber dann hat die Mutter eben 2 Jahre und (im Regelfall) 8 Wochen Elternzeit "verbraucht". Ein weiteres Missverständnis kann darin liegen, dass der AG meinen könnte, die ganze EZ könne nach hinten (um die gesetzliche Anmeldefrist) verlegt werden. Richtige wäre aber: 3 Tage zu spät eingereicht - EZ beginnt 3 Tage später. So oder so, hilft hier wohl nur die Rücksprache mit dem AG. Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.12.2016, 19:23



Antwort auf: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

Hallo nochmal. Also ich habe ab der Geburt meiner Tochter bis genau 2 Jahre danach Elternzeit beantragt. Vom 29.08.15 bis 29.08.17.. Der vom Steuerbüro korrigierte Rahmen liegt vom 25.10.15 bis 25.10.17. Ich habe ganz normal Mutterschaftsgeldzuschuss bekommen. In meinen Gehaltsabrechnunngen steht "Unterbrechung ab 11.07.15 Mutterschutzfrist" und dann "Unterbrechung bis 24.10.15 und ab 25.10.15". Ich hoffe nun ist mein Anliegen klarer. Für mich leider nicht;) Liebe Grüße

von Inimaxi am 12.12.2016, 22:18



Antwort auf: Elternzeit vom Arbeitgeber abgeändert

Nun, wenn das Kind am 29.08.15 geboren ist, dann gehen die 2 Jahre exakt bis 28.08.17. Es ist aber kein Problem, wenn du die Elternzeit bis zum 29.08.17 gehen lassen wolltest. Nur darfst du dann nicht "genau 2 Jahre" schreiben. Du kannst die EZ übrigens auch bis zum Montag nach dem 2. Geburtstag gehen lassen.... Aber, du hast Recht, die Änderung, die das Steuerbüro vorgenommen hat, ist nicht in Ordnung. Melde dich dort schriftlich! Wenn du ja das genaue Datum genannt hast, dann hast du auch das genaue Datum gemeint. Wiederhole die Daten und schreibe, dass du mit einer einseitigen Änderung nicht einverstanden bist. Eine Rückfrage vom Steuerbüro wäre ja auch mal nett und hilfreich gewesen.... Sicherlich war das vom Steuerbüro ein Versehen und sicher werden sie dir freundlicherweise nochmal die korrekten Daten bestätigen... Gruß Sabine

von SumSum076 am 13.12.2016, 08:59



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