Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

Ich habe das Problem, dass ich die Elternzeit meines Ehemanns (= 2 Monate bei Kind 1 und 3 Monate bei Kind 2) bei meinem Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber nicht berücksichtigt und jeweils volle 3 Jahre beantragt habe. Beim ersten Kind ist das nicht weiter schlimm, denn als das Kind 25 Monate war, ist das zweite gekommen. Somit war die Elternzeit von 3 Jahre ja nicht komplett genommen. 1. Frage: Die Elternzeit war ab Beginn des Mutterschutzes unterbrochen bzw. beendet, richtig? Wenn nein, ab wann dann? 2. Frage: Die restliche Elternzeit kann ich ohne Zustimmung an die des zweiten Kindes hängen, richtig? 3. Frage: Wie lange ist die restliche Elternzeit (Kind 1 geboren am 10.06.2012/ Kind 2 geboren am 07.07.2014). Was ist mit den Tagen "dazwischen"? Ich habe ausgerechnet 12 Monate, wenn man das Ende der Elternzeit beim mir ab Beginn des Mutterschutzes zugrundelegt, abzüglich die 2 meines Mannes = 10 volle Monate. Oder wird taggenau hintendran gehängt? Bei der Berechnung der Elternzeit für Kind 2 ist mir wie gesagt der gleiche Fehler passiert, nämlich, ich habe volle 3 Jahre beantragt und mein Mann hat 3 Monate genommen. Reguläres Ende wäre jetzt der 06.07.2017 abzüglich die drei Monate = 06.04.2017 Ich hatte mir beim Antrag der Elternzeit bei Kind 2 unterschreiben lassen, dass ich die verbleibenden 12 Monate von Kind 1 hintendran hängen kann. Wie komme ich das jetzt rechtlich richtig raus? Ich denke, ich bekomme eine Kündigung zum Ende der Elternzeit. Leider habe ich damit ja jetzt einen Grund geliefert mit der falschen Berechnung. Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mitglied inaktiv - 20.01.2017, 20:39



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

Hallo, Jeder kann 3 Jahre EZ nehmen 1. Sie können am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. 2. Man kann pro Kind bis zu 12 Mo bis zum 8. Geb nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2017



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

Es hat JEDER drei Jahre Elternzeit pro Kind, nicht beide zusammen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 20.01.2017, 20:59



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

Was hat Dein Mann mit Deiner EZ zu tun? Er kann genauso 3 Jahre nehmen - unabhängig von dir - wie Du auch volle 3 Jahre nehmen kannst. Nur bei Dir ist in den 3 Jahren eben auch die Zeit für den Mutterschutz ab Geburt mit drin. Was ihr euch teilen müsst sind die bis zu 14 Monate Elterngeld. Ob Du deine verbliebenen Monate nehmen kannst hängt davon ab ob Du sie dir damals beim AG hast absichern lassen für später wie du die jeweils laufende EZ hast unterbrochen. Falls ja, kannst Du für JEDES Kind bis zu 12 Monate der verbliebenen EZ dranhängen - bis das jeweilige Kind 8 Jahre wird. Die Zeiten von deinem Mann musst Du also da nicht berücksichtigen, alles OK.

Mitglied inaktiv - 20.01.2017, 21:55



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

Puh, da hab ich gegoogelt und eine falsche Antwort rausgefunden. Danke, jetzt bin ich ja auf dem richtigen Stand. Jetzt ist nur noch die Frage offen, wie sich die zweite Elternzeit korrekt berechnet. Taggenau? Oder verfällt der angebrochene Monat? Ich hatte mir ja unterschreiben lassen, dass ich den Rest im Anschluss an die zweite Elternzeit nehmen kann. Und ab wann war die erste Elternzeit "unterbrochen"? Ab Beginn des Mutterschutzes? Anderes macht ja keinen Sinn, oder? Danke euch schon mal vorab

Mitglied inaktiv - 22.01.2017, 16:42



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

Hast du die erste Elternzeit zum Tag vor dem Mutterschutz schriftlich beendet? LG Lilly

Mitglied inaktiv - 22.01.2017, 22:22



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

nicht 100 pro, aber man könnte es so auslegen. Mein korrekter Wortlaut: "hiermit möchte ich Ihnen schriftlich mitteilen, dass ich eine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren nehmen möchte. Die fehlenden 12 Monate Elternzeit vom ersten Kind kann ich im Anschluss an diese Zeit in Anspruch nehmen." Reicht doch, oder?

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 08:19



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

1) Dein Anschreiben war nicht eindeutig. Daher wäre es wichtig zu wissen, wie der AG das verstanden hat. Hast du Mutterschaftsgeld vom AG für die Zeit bekommen? 2) Die restliche Elternzeit (die Übertragung hast du ja) kannst du mit Anmeldung nehmen, der AG kann dies aus (dringenden) betrieblichen Gründen ablehnen. 3) Restliche Elternzeit wird taggenau berechnet. Berücksichtige aber den Mutterschutz - der ja keine Elternzeit ist. Das die Elternzeit von dir (3 Jahre) unabhängig von der Elternzeit deines Mannes (3 Jahre) ist, ist dir ja mittlerweile klar. Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.01.2017, 10:33



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

Für mich hast Du da nix explizit beendet vor dem Mutterschutz. Da steht überhaupt nichts von Beendigung deiner ersten Elternzeit. Hast Du denn im Mutterschutz von Kind 2 den vollen Arbeitgeberanteil bekommen? Wenn Du die erste Elternzeit nicht explizit beendest, läuft sie weiter, ggf. parallel zu der von Kind 2 und dann verschenkst Du diese fehlenden Monate gerade. Hast Du im Mutterschutz volles Gehalt vom AG ausgeglichen bekommst, würde ich mich darauf stützen und sagen, er hat die Beendigung vor Mutterschutz akzeptiert. Dann muss er die restlichen Monate auch übertragen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 13:14



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

1) ja, ich habe Mutterschaftsgeld vom AG erhalten, da ich ein klein bissl gearbeitet habe 2) also muss ich nochmal neu anmelden meine restliche Elternzeit mit Frist von 13 Wochen, ja? Muss ich den Tag des Endes nennen? 3) also Endet die Zeit taggenau am Tag vor Beginn des Mutterschutzes ja, das mit der Elternzeit - jeder bis zu 3 Jahre - ist mir nun klar

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 13:45



Antwort auf: Elternzeit - verrechnet- Elternzeit von Vater vergessen abzuziehen an 3 Jahre

Zu 1) Hast du dein Vollzeitgehalt bekommen wie vor der ersten Elternzeit? Das ist wichtig und wir reiten hier da nicht grundlos drauf rum. Wenn du deine EZ nicht zum Mutterschutz von Kind2 ordnungsgemäß beendet hast oder der AG das nicht zumindest so aufgefasst hat, dann läuft deine erste Elternzeit noch weiter und du verschwendest sie! Du hast dann nichts mehr zum Übertragen! Das einzige Indiz dafür, dass der AG sie implizit als beendet akzeptiert hat wäre, wenn du das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind bekommen hast. Also... Hast du dein TZ Gehalt als Mutterschutzgeld bekomen, dann ist deine erste EZ NICHT beendet und läuft noch! Die neue läuft aber auch, du verlierst also Monate! LG Lilly

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 20:17



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