Hallo Frau Bader,
meine Tochter wurde an 23.4.16 geboren und ich habe erst einmal für 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Zur Zeit arbeite ich während meiner Elternzeit 10 Stunden von zu Hause aus. Ab 1.12. wird meine Tochter in die Krippe gehen und nach der Eingwöhnung möchte ich wieder 20 Stunden die Woche arbeiten gehen.
Meine Frage ist nun ob es besser ist das dritte Jahr Elternzeit direkt hintendran zu hängen wenn ich "nur noch" Teilzeit arbeite oder ob ich es verfallen lassen soll?
Ich arbeite seit September 2012 mit einem unbefristeten Vertrag in der Firma.
Vielen Dank vorab!
von
melly2607
am 18.07.2017, 22:04
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
Sie können es dranhängen u habwen Kü-Schutz o heben es bis zum 8 Geb. auf und nehmen es dann
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2017
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Verfallen nicht, Du kannst beantragen es aufzuheben und bis zum 8. Geburtstag des Kindes zu nehmen.
Entscheidend ist, was für Pläne Du hast. Soll noch ein Kind zeitnah kommen ?
Dann würde es Sinn machen zu verlängern um in einem neuen Mutterschutz vollen Mutterschutzlohn zu bekommen. Sofern der noch in der Elternzeit beginnen würde.
Es ist immer ratsam den Vollzeitvertrag so spät wie möglich endgültig in Teilzeit zu wandeln.
von
Sternenschnuppe
am 18.07.2017, 22:12