Frage:
Elternzeit verlängern...
Hallo Fr. Bader,
kann man bei seinem AG die Elternzeit verlängern lassen bis man eine neue Stelle hat und dann ggf. Aufhebung? Hab 1 Jahr Elternzeit, welche am 25.9.17 endet. Mein Chef kann mich nicht in Teilzeit beschäftigen und überhaupt ist meine Stelle in Vollzeit auch belegt, d.h er wird mich ohnehin kündigen am Ende der Elternzeit. Ich habe noch 18 Tage Resturlaub, die ich vor MuSchu wg. BV nicht nehmen konnte. In Vollzeit kann ich die 2 Monate Kündigungsfrist wg meiner kleinen Tochter und alleinerziehend nicht arbeiten, heißt sowohl mein Chef als auch ich haben jetzt dann Probleme aus der Sache rauszukommen. Er schlägt Aufhebung vor, mach ich nicht wg Sperre ALG. Dachte eher an Verlängerung der Elternzeit bis zur neuen Stelle und dann Aufhebung. Geht sowas???
von
Mella1307
am 04.03.2017, 20:13
Antwort auf:
Elternzeit verlängern...
Hallo,
wenn der Arbeitgeber zustimmt ist das unproblematisch möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit verlängern...
Ja geht. AG muss aber der Verlängerung zustimmen da Du weniger wie 2 Jahre gemeldet hast.
Und, ihr beide könntet da Vorteile haben. Der AG muss dir die VZ-Stelle wiedergeben wenn Du aus der EZ wieder kommst. Ob er die anderweitig besetzt hat ist nicht Dein Problem, sondern seines. Kündigen darf er dir da deshalb erst einmal nicht. Immerhin hätte er die Vertretung befristet einstellen können, er wusste ja bzw musste davon ausgehen, nach einem Jahr bist Du wieder da. Du dagegen müsstest dann eben auch VZ arbeiten KÖNNEN und wollen. Auf TZ hast du nur bedingt einen Anspruch. Kommt halt auch drauf an wie groß der Betrieb ist. Kündigung könnte er dir auch frühstens am ersten Arbeitstag - und dürfte je nach Konstellation dann auch beim Arbeitsgericht blöde ausschauen. Sofern Du dann auch VZ arbeiten könntest und Kündigungsschutzklage einreichst - wozu das Arbeitsamt dir auch "raten" wird dann. Andernfalls droht dir zumindestens hier sonst auch eine Sperre, wie bei Aufhebung auch.
Wenn Du aber eh vor hattest nach dem Jahr in TZ zu arbeiten, stellt sich die Frage warum du nicht länger wie ein Jahr EZ angemeldet hast. Du darfst ja innerhalb der EZ bis zu 30 Std arbeiten, sobald das EG durch ist bzw das erste Jahr vorbei ist, wird das TZ-Gehalt nicht mal beim EG angerechnet. Un da kommen wir zum besten der Elternzeit, Du darfst innerhalb dieser, mit Zustimmung des AG, sogar woanders in TZ arbeiten. Ohne das du den VZ-Vertrag bei deinem eigentlichen AG überhaupt kündigen musst. Sprich, wenn der AG mitspielt gewinnst Du, genau wie er auch. Er soll deiner Verlängerung zustimmen, du suchst dir mit seiner Zustimmung eine TZ-Stelle (darf halt kein Konkurrent sein) und dann könnt ihr immer noch schauen ob du wieder zu ihm zurück kommst. Spätestens wenn die EZ dann mit dem 3ten Geburtstag endgültig endet oder Du doch woanders bleibst.
Das wäre die beste Lösung für euch alle. Und wenn der Ag wirklich keine TZ-Stelle hat bzw er dir keine bieten kann, soll er dir das schriftlich geben. Damit würdest Du dann sogar anteilig evtl ALG1 bekommen - Kinderbetreuung vorausgesetzt - bis du eine TZ-Stelle gefunden hast. Er muss es aber begründen, ein lapidares geht nicht, will nicht, langt da nicht.
Mitglied inaktiv - 04.03.2017, 20:31
Antwort auf:
Elternzeit verlängern...
Ich hatte ursprünglich gar nicht vor dort wieder zu arbeiten, weder Voll- noch Teilzeit. Habe mich allerdings vom KV getrennt und somit auch keine andere Wahl, als wieder zu arbeiten. Besser wäre es gewesen, ich hätte Elterngeld Plus beantragt, statt 1 Jahr Basis... hab da auf den KV gehört und jetzt das Nachsehen ;-(.
Problem ist, ich kann nicht Vollzeit arbeiten mit der Kleinen. Das gibt der Krippeplatz nicht her. Kann ihm das also auch gar nicht wirklich anbieten, wenn dann nur, um ihn mehr oder weniger bei Verhandlung unter Druck zu setzen, weil der Vertrag mit meinem Ersatz natürlich nicht befristet ist und er somit ab 26.9 zwei Angestellte für den selben Arbeitsplatz hätte und auch zahlen müsste...
Also ist das wirtschaftlich vermutlich nicht verkehrt, wenn ich ihm die Verlängerung anbiete und im Falle einer anderen Stelle dann beende?
Eine Bestätigung geben lassen, dass er mich in Teilzeit nicht beschäftigen kann und gut???
von
Mella1307
am 05.03.2017, 09:23
Antwort auf:
Elternzeit verlängern...
Betrieb ist übrigens zu klein. KSchG zieht hier nicht, also eine KSchklage geht hier leider auch nicht....
von
Mella1307
am 05.03.2017, 09:48
Antwort auf:
Elternzeit verlängern...
Irgendwie siehst Du Deine Verantwortung da nicht.
Du ! kannst den alten Vertrag nicht mehr erfüllen.
Nicht Du sollst ihn unter Druck setzen, sondern eher freundlich darum bitten dass er die Elternzeit verlängert.
Du möchtest etwas von Deinem AG.
Ansonsten musst Du kündigen.
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2017, 09:50
Antwort auf:
Elternzeit verlängern...
Ähm doch sehe ich da schon. Ich hätte mich auch tatsächlich für 2 Monate Kündigungszeit darum bemüht, irwie das mit Kind zu regeln; wie auch immer. Dennoch ist meine Stelle besetzt und ich werde diese nicht antreten können - weder in Teilzeit noch in Vollzeit, weshalb mein Chef ja eine Aufhebung will, was aber ich nicht machen werde. Unterm Strich muss er versuchen mich elegant loszuwerden, da auf die Vollzeitstelle meinerseits Anspruch besteht. War aber hier nicht die Frage, drum kannst dir dein dummes Angerede auch sparen wenn keine qualifizierte Aussage treffen kannst! Danke!
von
Mella1307
am 05.03.2017, 14:34
Antwort auf:
Elternzeit verlängern...
Diese Antwort bestätigt doch meinen ersten Eindruck von Dir.
Vielen Dank dafür :-)
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2017, 14:37
Antwort auf:
Elternzeit verlängern...
Och deine Antworten hier im Forum sprechen auch Bände ;-)
von
Mella1307
am 05.03.2017, 16:40