Hallo Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst ( Universität ). Ich habe am 16.01.2016 einen Sohn bekommen und hab für das erste Jahr Elternzeit beantragt ( bis 15.01.2017 ). Jetzt sieht es aber so aus dass wir bis zu diesem Zeitpunkt keinen Platz in der KITA bekommen. Sondern erst ab Mai 2017! Kann ich meinen Elternzeit ohne Probleme um zwei oder drei Monat verlängern? Mein Mann möchte auch zwei Monate Elternzeit nehmen jedoch reicht das auch nicht aus umm diese Zeit zu überbrücken! Wo beantrage ich die Verlängerung? Bei der Personabteilung oder direkt bei meinem Chef? MfG Doris
Mitglied inaktiv - 13.05.2016, 12:45