Sehr geehrte Frau bader. Ich hätte eine Frage bezüglich der elternzeit meiner beiden Kinder. Und zwar War bin ich in elternzeit erneut schwanger geworden. Habe dann die elternzeit von kind Nr 1. Vorzeitig beendet um den Arbeitgeber zuschuss zum mutterschaftsgeld zu erhalten. So nun bin ich in elternzeit meines 2. Kindes. Nun meiner frage, kann ich nach Ablauf der 3 jährigen elternzeit von kind Nr 2. Dir restlichen 1.5 Jahre elternzeit von kind Nr 1. Hinten dran hängen oder muss ich da um Zustimmung Beim Arbeitgeber bitten? Hoffe die frage War verständlich und bitte um baldige Antwort. Glg
von
roxy9913
am 06.10.2015, 02:26
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Hallo,
Sie können mit Zustimmung vom Ag bis zum 8. LJ bis zu 12 Mo dranhängen. Der AG kann grundlos ablehnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2015
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Von Kind 1 kannst Du nur 12 Monate übertragen.
Diese Übertragung bis zum 8. Lebensjahr muss der AG aber abnicken.
Hast Du Dir diese Zeit sichern lassen, bevor Du Elternzeit für Kind 2 angemeldet hast ?
von
Sternenschnuppe
am 06.10.2015, 08:14
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Vielen dank. Dann wird er wohl ablehnen
von
roxy9913
am 07.10.2015, 21:25
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Vielen dank. Dann wird er wohl ablehnen
von
roxy9913
am 07.10.2015, 21:25
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Vielen dank. Dann wird er wohl ablehnen
von
roxy9913
am 07.10.2015, 21:25
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Und ich hatte für meinen Sohn 2 jahre beantragt, habe aber wie gesagt vorher die ez beendet. Dann wird der Arbeitgeber wohl ablehnen. Schade. Danke für die antworten
von
roxy9913
am 07.10.2015, 21:28