Hallo Frau Bader, Ich hatte die Tage schonmal bzgl. EZ für den Vater gefragt, aber wir sind noch unsicher wie wir es gegenüber dem AG richtig einreichen ohne Gefahr zu laufen, dass er gekündigt wird. Es geht um die EZ des Vaters für Kind 1 (ET 16.11.2013) und Kind 2 (vorauss. ET 26.02.2016). Er hat für Kind 1 22 Monate EZ eingereicht (01.02.2014-30.11.2015) und möchte diese EZ verlängern und dann nahtlos für Kind 2 auch wieder ca. 2 Jahre EZ nehmen. Den Antrag zur Verlängerung reicht er mit der 7 Wo. Frist spätestens am 12.10.2015 ein. Wann sollte er dann den Antrag für Kind 2 einreichen? Gilt hier auch wieder die 7 Wo. Frist? Ich selber möchte 4 Monate nach Geburt EZ nehmen. Dann wäre es ja am Sinnvollsten seine neue EZ im Anschluss daran zu nehmen oder? Also ab ca. ab 01.07.2016. Es tut mir leid, falls ich es zu kompliziert darstelle aber mir schwirrt selber schon der Kopf. An den EG-Antrag denke ich dabei noch gar nicht. ;-) Danke im Voraus für die Hilfe! Sunny1979
von Sunny1979 am 02.09.2015, 16:42