Elternzeit verlängern und 30 Std. arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern und 30 Std. arbeiten

Hallo frau bader, ich befinde mich derzeit in elternzeit, beantragt habe ich ein jahr und im sommer geht dieses zu ende. nun habe ich überlegt zu verlängern, da ich eh nur 30 std. wöchentlich arbeiten möchte, was ja in der elternzeit erlaubt ist, oder? gäbe es da probleme, wenn mein partner den 13. und 14. monat auch elternzeit hat, weil so war es ursprünglich gedacht? das ich kein elterngeld mehr bekomme, weiß ich, auch das ich bei dem arbeitgeber die verlängerung beantragen muss. nun weiß ich aber noch gar nicht, wie es danach weiter gehen soll. meine alte stelle möchte ich eigentlich nicht wieder haben, da mein chef die gehälter nicht regelmäßig zahlt bzw. monatelang nix kommt. vielleicht suche ich mir was anders für 30 stunden die woche oder arbeite freiberuflich, das würde doch dann gehen in der elternzeit oder? wer würde dann die sozialabgaben zahlen ( renten-und sozialversicherung?) wie lange könnte ich denn verlängern? wo müsste ich mich melden? lg anne h.

von Annnnne am 19.01.2013, 15:27



Antwort auf: Elternzeit verlängern und 30 Std. arbeiten

Hallo, am besten wäre Verlängerung u Arbeit ind er TZ. Aber da muss der AG zustimmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2013



Antwort auf: Elternzeit verlängern und 30 Std. arbeiten

...wenn ich verlängere und ich will dann später woanders für 30 stunden anfangen, muss ich ja vorher beim alten AG kündigen, welche frist muss ich da einhalten? ich müsste mitte juli wieder anfangen ( 1. Jahr ist dann um). nun ist mein plan ja das ich entweder freiberuflich arbeite oder mir was anderes für 30 std suche, allerdings erst ab mitte september, möchte also noch zwei monate länger komplett zu hause bleiben. wo muss ich denn die elternzeit verlängern ? muss ich irgendwo gleich angeben was ich dann ab september mache ? ich weiß es ja noch nicht wirklich. müsste der neue AG die elternzeit genehmigen? und, ganz wichtig wie würde es mit den sozialabgaben (kranken-, rentenversicherung) in beiden fällen laufen? sehr verwirrend, tut mir leid, aber meine alte stelle möchte ich nicht wieder antreten, ich müsste monate lang auf mein gehalt warten. deshalb muss ich entweder 30 std woanders anfangen oder freiberuflich arbeiten...und beides in der verlängerten elternzeit. scheint mir am sinnvollsten??!! lg und viiiieeelen dank

von Annnnne am 21.01.2013, 10:09



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