Frage:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Hallo,
habe nur 1 Jahr Elternzeit beantragt, da ich nach diesem Jahr normalerweise wieder arbeiten wollte. Da mein Vertrag kurz vor dem Mutterschutz ausgelaufen ist und wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wurde habe ich keinen Arbeitgeber. Musste mich jetzt arbeitslos melden. Da ich nun doch ganz gerne zu Hause bei meinem Kind bleiben würde, kommt nun die Frage auf, ob ich die Elternzeit nachträglich auf 3 Jahre beantragen kann, obwohl ich schon ALG1 beziehe? Ich weiß, dass ich dann kein Geld mehr bekomme. Es geht mir lediglich um die Krankenversicherung, da ich und mein Partner nicht verheiratet sind.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
von
Glücklichemutti777
am 12.12.2016, 12:28
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Hallo,
das ist alles ein bisschen durcheinander.
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
Arbeitslosengeld 1nur dann, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Arbeitslosengeld 1und Elternzeit schließen sich aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2016
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Nein, ohne Arbeitgeber hat man keine Elternzeit.
Kostenlos krankenversichert ist man, wenn man einen Arbeitgeber hat und/oder Elterngeld bezieht. Da beides bei Dir nicht zutrifft, müßtest Du Dich selber krankenversichern.
von
Strudelteigteilchen
am 12.12.2016, 13:02
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Deshalb würde ich gerne die Elternzeit verlängern wenn dass immer noch möglich wäre...
von
Glücklichemutti777
am 12.12.2016, 13:06
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Bei wem denn? Du hast keinen Arbeitgeber, also kannst Du auch keine Elternzeit nehmen.
von
Strudelteigteilchen
am 12.12.2016, 13:07
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Beim Arbeitsamt?!
von
Glücklichemutti777
am 12.12.2016, 13:08
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
nein. ohne arbeitgeber keine elternzeit. auch nicht beim arbeitsamt. das ist ja nicht dein arbeitgeber. du musst dich dann selber versichern
von
mellomania
am 12.12.2016, 13:26
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Du kannst Dich beim Arbeitsamt abmelden, dann bist Du Hausfrau (und mußt Dich selber versichern). Aber Du hast ja keinen Vertrag mit denen, der dann ruhen würde.
Entweder Du bist arbeitslos - dann steht Dir ALG1 zu, und das inkludiert eine Krankenversicherung. Oder Du bist nicht arbeitslos - dann ist das Arbeitsamt nicht zuständig, auch nicht für die Krankenversicherung.
von
Strudelteigteilchen
am 12.12.2016, 13:36
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Also könnte ich rückwirkend nirgends meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängern? :-(
von
Glücklichemutti777
am 12.12.2016, 13:44
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Ohne AG bist du nicht versichert, wenn du kein EG mehr beziehst. Eine Verlängerung bringt dir deshalb nichts, selbst wenn es möglich wäre.
Heiraten und in die Familienversicherung, wenn du Zuhause bleiben willst.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 13:47
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Nein, kannst Du nicht. Hättest Du aber auch nicht "vorwirkend" machen können.
Es hätte Dir lediglich geholfen, wenn Du das Elterngeld auf zwei Jahre "gestreckt" hättest, denn dann wärst Du zwei Jahre versichert gewesen. Aber drei Jahre beitragsfreie Versicherung sind als Arbeitslose so oder so nicht möglich.
Deine Optionen sind:
* Krankenkassenbeiträge selber bezahlen
* Heiraten und über den Ehemann familienversichern (falls dieser gesetzlich versichert ist)
* Einen Job suchen, in dem Du mindestens 451,- Euro verdienst
* Weiter ALG1 beziehen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
von
Strudelteigteilchen
am 12.12.2016, 13:52
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Vielen Dank für eure Antworten, auch wenn ich natürlich gerne was anderes gehört hätte :-) Dann werde ich mir wohl doch wieder einen Job suchen müssen.
von
Glücklichemutti777
am 12.12.2016, 13:57
Antwort auf:
Elternzeit verlängern trotz ALG1?
Wenn Dir morgen jemand was anbietet, wie viele Stunden in der Woche kannst Du denn arbeiten ?
von
Sternenschnuppe
am 12.12.2016, 19:46