Guten Tag, liebe Frau Bader, gerne würde ich wissen, ob es Sinn macht meine 2-jährige Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern, da wir aktuell ein 2. Kind planen. Derzeit arbeite ich innerhalb meiner 2 jährigen Elternzeit wieder Teilzeit-allerdings bei einem anderen Arbeitgeber, da ich mir mit meinem alten Arbeitgeber nicht über die Arbeitszeiten einig wurde. Bekomme ich mehr Mutterschaftsgeld (bezogen auf mein altes Vollzeitgehalt), wenn ich meine Teilzeitstelle zur Geburt des 2. Kindes kündigen würde und das alte Beschäftigungsverhältnis somit wieder aufleben lasse? Wann müsste ich datumsmäßig spätestens das 3. Jahr einreichen? 6 Wochen nach Mutterschutz oder nach Geburt des 1. Kindes gerechnet? Ich danke Ihnen herzlich für ihre Hilfe! MfG S.
von Sassy81541 am 09.05.2015, 18:57