Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Hallo, meine 2 Jahre Elternzeit enden im September 17. Ich wohne mittlerweile 500 km von meinem alten Arbeitsplatz entfernt. Nun bin ich wieder schwanger und entbinde voraussichtlich im Januar 18, d.h. im Dezember 17 würde mein Mutterschutz beginnen. Kann ich meinen Arbeitgeber trotzdem um eine Verlängerung der Elternzeit bitten? Würde diese dann automatisch mit Beginn des Mutterschutzes enden? Und muss mein AG der Verlängerung zustimmen? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich werde aber nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurück kehren, da wir hier ein Haus gekauft haben und mein Mann eine feste Anstellung hat. Vielen Dank.

von Maaryx am 19.05.2017, 14:36



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Hallo, Sie können bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern, da muss der AG nicht zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2017



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Du kannst bis zum Tag vor neuem Mutterschutz verlängern. Dann Elternzeit für Kind 2 nehmen und ggf. den Rest von Kind 1 anhängen. Man weiß ja nie was passiert, den Job hast Du dann als Sicherheit. Kündigen kannst Du immernoch später.

von Sternenschnuppe am 19.05.2017, 14:55



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Du solltest sogar bis zum neuen Mutterschutz verlängern, einmal wegen Krankenversicherung. Aber auch weil du dann das Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind bekommst. Kündigst du, fällt das beides flach. Und da du bei mindestens 2 Jahre EZ eh nicht die Zustimmung des Ag benötigst kann der auch nichts gegen sagen.

Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 16:29



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach Umzug und erneut schwanger

Hallo Frau Bader, nochmal zu meiner Frage vom 19.05.17: Es hat alles soweit geklappt wie es mir hier beantwortet wurde. Nun noch eine Frage zum Arbeitgeber Zuschuss beim Mutterschaftsgeld: Der steht mir doch genauso zu wie beim 1. Kind, da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nur geruht hat, oder? Vielen Dank.

von Maaryx am 29.12.2017, 13:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneut schwanger - Elternzeit verlängern und Teilzeit in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Habe bereits einige beantwortete Fragen durchforstet, aber habe leider zu meinem Fall nichts gefunden. Ich hoffe dass Sie mir helfen können. Ich bin gerade noch in der Elternzeit wegen meinem ersten Kind. Die Elternzeit läuft im Oktober 2018 ab, und wollte eigentlich anschliessend in Teilzeit an meinen Arbeitsplatz zurück...


Erneut schwanger, Elternzeit verlängern

Guten Tag, Meine zweijährige Elternzeit endet im Januar nächsten Jahres. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde ein Monat nach Ablauf der Elternzeit beginnen. Meine Fragen: 1) Wann muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich wieder schwanger bin? 2) Kann ich vor Bekanntgabe noch meine Elternzeit um ein Jahr verlä...


Vor Ablauf des Vertrags erneut schwanger

Hallo, Ich habe folgendes Anliegen. Als ich mit meinem Sohn schwanger geworden bin, wurde ich aufgrund von Komplikationen ins Beschäftigungsverbot geschickt. Während meiner Schwangerschaft sind wir dann aus Berlin nach NRW gezogen, da mein Mann einen neuen Job angefangen hat. Bisher bin ich bis Oktober in Elternzeit und der Vertrag ist zum ende...


Elterngeld und erneut schwanger bitte um hilfe

Guten Abend ich habe eine Frage ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und bekomme für 2 Jahre Eltergeld 246 Euro meine Tochter ist am 16.08.2022 geboren und unser 2tes Kind wird laut Berechnung am 22.06.24 zu welt kommen wie wird das mit dem Eltergeld berechnet? Was würde ich dann für das 2te Kind bekommen? Was kann ich noch bei der Eltergeldstelle ...


Elternzeit verlängern Anzahl Abschnitte

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2....


Erneut Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...


Wie oft Elternzeit verlängern? Zwillinge

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich...


Erneut schwanger am Ende der EZ

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in folgender Situation: Meine Elternzeit endet offiziell am 12.02. und ich habe bis zum 01.03. noch Resturlaub von der Zeit meines Beschäftigungsverbot vom ersten Kind. Ich habe nun festgestellt (05.02.) dass ich erneut schwanger bin. Ich arbeite als Erzieherin und mein AG stellt bei Schwangerschaft generel...


Elternzeit auf drei Jahre verlängern

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    


Elternzeit mehrmals verlängern verschiedene Kinder

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver...