Hallo, Baby wird Ende November 1 Jahr, dann endet auch Elternzeit. Kitabegin verschiebt sich auf März/April da unvorhergesehene bauliche Schwierigkeiten (Kita wird neu aufgemacht). Nun muss EZ nun 4-5 Monate verlängert werden. Wohnen in Berlin. Muss AG die EZ verlängern? (Unbezahlt ist mir klar) Wie sieht es aus mit Kitaplatz einklagen? Kann ich eine Entschädigung bzw Gehaltfortzahlung nach Klage bekommen für die 4 Monate falls die keinen Platz finden.
von niniberlini am 16.09.2017, 10:48