Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaft

Hallo, ich bin noch bis zum 09.09.2019 in Elternzeit und habe 1 Jahr das Basiselterngeld bekommen. Jetzt fange ich nach der Elternzeit mit 30 Std. Teilzeit wieder an zu arbeiten. Ich habe jetzt aber erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Kennt sich jemand damit aus, ob es Sinn macht oder einen finanziellen Vorteil hat für die 2. Elternzeit, wenn ich die 1.Eltetnzeit bis zur Geburt des 2. Kindes verlängern würde und trotzdem in TZ arbeite und evtl. auf Elterngeld Plus umstelle? Danke im Voraus

von Anfrie2019 am 20.08.2019, 13:19



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaft

Hallo, ich stimme meiner Vorrednerin nicht zu. Für das EG ist es unerheblich. Entscheidend ist die Höhe des Lohnes, unabhängig davon, ob Sie in EZ arbeiten oder ohne. Kündigungsschutz haben Sie auch wegen der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2019



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaft

Wenn du mit dem Elterngeld durch bist, kannst du nicht mehr auf Elterngeld Plus umstellen, da ja kein Geld mehr zum Splitten da ist.

von KielSprotte am 20.08.2019, 13:36



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaft

Umstellen auf EG+ kannst Du nicht mehr. Für das neue Elterngeld ist es komplett egal, ob Du innerhalb oder außerhalb der Elternzeit TZ arbeitest. Aber für das Mutterschaftsgeld wäre es besser, die EZ zu verlängern und die 30 Stunden innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. Problem: Der AG kann das ablehnen.

von Strudelteigteilchen am 20.08.2019, 16:59



Antwort auf: Elternzeit verlängern bei erneuter Schwangerschaft

EZ bis zum Mutterschutzbeginn 2.Kind verlängern und TZ in EZ arbeiten. Ich gehe davon aus, dass du vorher VZ gearbeitet hast. Für das EG ist o.g. das Beste, weil es aus ca. 1/2 Jahr TZ berechnet wird und 1/2 Jahr VZ (Mutterschutz+restliche Zeit, bis 12 Monate voll sind, von vor der Geburt des 1.Kindes). Zudem gibt es noch 10% vom EG als Geschwisterbonus. Allerdings muss das mind. 7 Wochen vir Beginn gemeldet werden und geht nur, wenn du dir die übrigen Monate EZ (was max. 24 sein können) vom 1.Kind hast übertragen lassen. Falls nicht, muss dein AG dir diese nicht zur Verfügung stellen. Da bis zum 9.9. keine 7 Wochen mehr sind ist es reine Kulanz wenn dein AG der EZ zustimmt. Vermutlich wirst du aber einen regulären TZ-Vertrag mit deinem AG vereinbart haben. Und der wird nach dem 9.9. greifen.

von Ani123 am 20.08.2019, 23:34



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