Hallo,
am 26. Oktober kam unser Sohn zur Welt. Mein Mann hat ab Geburt 2 Monate Elternzeit inkl. Elterngeld beantragt.
Ich habe Elternzeit für 24 Monate beantragt inkl. 12 Monate Elterngeld.
Kann mein Mann rein theoretisch für z.B. Juli noch mal einen Monat Elternzeit beantragen? Wie würde das mit meinem Anspruch verrechnet werden? Bzgl Elternzeit und -geld.
Kennt sich da jemand aus?
von
Yaramin84
am 29.12.2016, 21:28
Antwort auf:
Elternzeit verlängern? Väter
Hallo,
kann er, wenn der AG zustimmt. EG bekommt er keines (oder Sie verzichten)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Elternzeit verlängern? Väter
Elternzeit kann er mit den entsprechenden Fristen und ggf Zustimmung des AG durchaus nehmen. Auch ihm stehen wie dir 3 Jahre insgesamt zu. Elterngeld gibt es keins, sofern du nicht auf den Monat (bzw zwei Plusmonate) verzichtest und ihr einen Änderungsantrag bei der EGstelle stellt. Der Monat muss natürlich dann innerhalb der ersten 14 LM sein. Und er muss einen LM beantragen, keinen Kalendermonat.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 22:45
Antwort auf:
Elternzeit verlängern? Väter
Super. Vielen Dank :)
Ich würde dann einen Monat Elterngeld "abgeben" :)
von
Yaramin84
am 29.12.2016, 23:04
Antwort auf:
Elternzeit verlängern? Väter
Ruf mal beim Amt an, normalerweise geht das ohne Probleme, wenn man es rechtzeitig mitteilt.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 23:09
Antwort auf:
Elternzeit verlängern? Väter
Hallo,
bei der Elternzeit muss man sich bei der ersten Mitteilung verbindlich für die ersten beiden Lebensjahre festlegen.
Wenn der Vater hier etwas ändern will, hängt das von der Zustimmung des AG ab.
Sollte er im 3. Lebensjahr nochmals in EZ gehen wollen, kann er das wieder mit gesetzl. Frist anmelden OHNE Zustimmung des AG.
Gruss
D
von
desireekk
am 30.12.2016, 05:04