Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe bei meinem AG 2 Jahre EZ beantragt.
Wenn ich jetzt meine EZ auf 3 Jahre verlängere, kann ich dann trotzdem darauf bestehen, während der EZ, genauso an Stunden zu arbeiten, wie vor der EZ?
Ich vermute, dass mein AG mich kündigt, sobald ich aus der EZ zurückkehre und möchte dies zumindest für ein Jahr umgehen.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
von
Jessi86
am 07.01.2015, 12:38
Antwort auf:
Elternzeit verlängern & Anstellung
Hallo,
ja, wenn Sie vorher Teilzeit gearbeitet haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2015
Antwort auf:
Elternzeit verlängern & Anstellung
Ne, bestehen nicht!
Wieviele Stunden hast du denn vor zu arbeiten?
Was zB nicht geht, ist 40 Std pro Woche in der EZ zu arbeiten.
Oder jetzt nur noch vormittags.
Was aber geht, ist bis zu 30 Std in der Woche so zu arbeiten wie man es vorher auch gemacht hat. Das kann der AG nur sehr schwer ablehnen.
(eigentlich gibt es für den AG gar keinen durchsetzbaren Grund, TZ in EZ abzulehnen, wenn in der Zeit genauso gearbeitet werden kann wie vor der EZ).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.01.2015, 13:28
Antwort auf:
Elternzeit verlängern & Anstellung
Danke für deine Antwort.
Ich habe vor der EZ 3 volle Tage, sprich 21 Stunden die Woche gearbeitet.
Das möchte ich so wieder, nur dann halt während der EZ.
Ich wollte ab Beginn des 2. Jahres der EZ einen vollen Tag auf 450€ Basis arbeiten. Er sagte mir, dass er mich einen vollen Tag nicht untergekommen,
da ich eine neue Kollegin habe die jeden Tag von 08:00 - 14:00 da ist.
Er wollte, dass ich jeden Tag von 14:00 - 16:00 arbeite und das konnte ich nicht. Also sind wir nicht zusammen gekommen.
von
Jessi86
am 07.01.2015, 13:50
Antwort auf:
Elternzeit verlängern & Anstellung
Wenn du also genauso arbeiten möchtest, wie vor der EZ, dann könnte er eigentlich nix dagegen sagen!
Denn ob die TZ in einer Elternzeit oder ohne Elternzeit gemacht wird, ist arbeitstechnisch ja kein Unterschied.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.01.2015, 16:15