Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin momentan noch bis Ende Feb. 2018 in Elternzeit von meiner ersten Tochter (geb. im April 16). Während meiner Elternzeit endete mein befristeter Arbeitsvertrag und ich bin somit aktuell ohne Job.
Da mein Mann privat krankenversichert ist, stellt sich mir die Frage ob es für mich eine Möglichkeit gibt, nach Ablauf der Elternzeit gesetzlich krankenversichert zu bleiben (war bislang pflichtversichert) oder ob ich gezwungen bin bei meinem Mann in die private KV einzusteigen?
Weiterhin planen wir zeitnah ein 2. Kind welches (hoffentlich) wenige Monate nach Ende meiner Elternzeit geboren werden wird. Wie soll ich die Zeit zwischen Ende Elternzeit Kind 1 und Start Elternzeit Kind 2 gestalten?
Muss ich mich arbeitssuchend melden (obwohl ich schwanger eigentlich nicht auf Jobsuche sein werde)? Oder besteht die Möglichkeit meine Elternzeit zu verlängern (wo mache ich das nachdem ich keinen Arbeitgeber mehr habe?)?
Herzlichen Dank vorab!
von
catherinehelena
am 31.07.2017, 13:26
Antwort auf:
Elternzeit verlängern/ 2. Kind / kein Job
Hallo,
mit dem Vertrag endete die EZ.
Beitragsfrei versichert sind Sie danach nur, wenn Sie EG bekommen.
Sie können sich arbeitssuchend melden, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Die SchwS steht dem nicht entgegen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2017
Antwort auf:
Elternzeit verlängern/ 2. Kind / kein Job
Das ist ziemlich schlechtes Timing für Kind 2.
Wenn Dein Mann genug verdient, dann kannst Du Dich selbst gesetzlich versichern. Die Kinder müssen ja alle privat versichert werden.
Wenn Eure Finanzen das nicht hergeben, dann rate ich dringend dazu die Kinderbetreuung zu sichern und einen Job zu suchen.
Und erst dann schwanger zu werden.
Dann ist die Krankenkasse sicher, es gibt mehr Elterngeld etc.
Elternzeit gibt es nur mit Arbeitgeber.
von
Sternenschnuppe
am 31.07.2017, 13:54
Antwort auf:
Elternzeit verlängern/ 2. Kind / kein Job
Ohne AG keine Elternzeit, heißt du bist nicht erst Ende Feb18 raus aus der EZ sondern ab dem Tag wo dein Vertrag endet oder bereits geendet hat.
Bekommst du noch EG? Falls ja, bist du dadurch aktuell noch krankenversichert. Falls nein, habt ihr ein Problem. Dann möglichst schnell eine Kinderbetreuung suchen und einen Job für dich. Ansonsten musst Du sich selbst krankenversichern.
Kind2 würde ich erst in Angriff nehmen wenn Du wieder einen Job hast, aktuell wäre das echt zu heikel. Zumal Du ja auch erst wieder neues EG erwirtschaften musst, außer euch langt der Mindestsatz von 300 €. Denn selbst wenn du bis Februar 2018 EG bekommst im ersten Jahr, bis Du schwanger bist ist der ET wo im Bereich April/Mai - wenn es sofort klappt. Für das EG2 ist es nämlich völlig egal wie lange deine "EZ" ist, es gelten immer die 12 Monate vor Bezug die zur Berechnung für das neue EG herangezogen werden. Nur das erste Jahr EG und die Mutterschutzzeiten werden ausgeklammert. Und wenn du da nach dem 1ten Geburtstag von Kind1 kein Einkommen hattest, sinkt das neue EG immer weiter bis zum Mindestsatz.
Mitglied inaktiv - 31.07.2017, 15:55