Elternzeit verlängern 1 und 2 Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern 1 und 2 Kind

Hallo, ich bin 2fache Mutter. Mein erstes Kind: geboren am 23.07.2011. Mein zweites Kind: geboren 07.07.2013. Ich habe bei Kind 1, damals zwei Jahre Elternzeit beantragt und in diesem Schrieben auch das 3Jahr einfrieren lassen( wobei der Arbeitsgeber in seinem Bestätigungsschreiben kein Wort dazu verlor :-( ). Bei Kind 2 beantragte ich ebenfalls 2Jahre. Nun bin ich ja noch ein Jahr in Elternzeit vom 2ten Kind. Nun meine Fragen: Kann ich nun das 3te Jahr meines 2 Kindes und das 3te Jahr meines 1 Kindes verlängern lassen?Also Insgesamt 6Jahre? Wenn ja, muss ich dann Gründe nennen? Habe für mein 1 Kind ab 16.09.14 einen Kindergartenplatz bekommen.Mein zweites versorge ich weiterhin Zuhause ohne andere Betreuung bis es auch mit 3 Jahren in den Kindergarten geht (Betreuungsgeld bereits beantragt). Wie funktioniert das dann, mit dem 3ten Jahr meines 1 Kindes? Muss ich da, ein extra Schreiben erstellen oder kann ich dies in das Schreiben (Verlängerung 3tes Jahr 2tes Kind) mit rein schreiben? Ich habe ja bereits folgenen Text (quelle:mamiweb) gefunden: Was Du tun kannst: Du hast die Möglichkeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers 12 Monate der Elternzeit bis ins achte Lebensjahr Deines Kindes aufzuschieben. Wenn also nach zwei Jahren Elternzeit des ersten Kindes das zweite Kind geboren wird, beginnt automatisch die zweite Elternzeit von bis zu 3 Jahren. Das Jahr, das von dem ersten Kind übrig ist, kannst Du dann an das Ende der zweiten Elternzeit schieben. Somit hast Du also zwei Jahre Elternzeit durch Kind 1, direkt im Anschluss drei Jahre Elternzeit durch Kind 2 und danach das verbleibende Jahr von Kind 1. Allerdings weis ich nicht wie ich das in dem Schreiben formulieren soll. Bitte helft mir. LG Carmen

von neiky2005 am 14.07.2014, 10:59



Antwort auf: Elternzeit verlängern 1 und 2 Kind

Hallo, man kann mit Zustimmung des AG pro Kind bis zu 12 Mo. bis zum 8 LJ aufheben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



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