ich weiß nicht ob sie mir weiter helfen können, aber ich wollte mal was nachfragen. Ich bin noch in Elternzeit mit meiner Ersten Tochter und bin jetzt Schwanger mit dem Zweiten Kind. Ich muss meiner Chefin noch bescheid geben, weiß aber nicht wie ich es machen soll. Muss ich da was schriftliches machen oder wie ist das? Habe Angst das wenn sie erfährt dass ich schwanger bin mich evtl. Kündigen wird.
Vielen Dank im voraus.
lg Maus1986
von
maus1986
am 23.08.2012, 13:27
Antwort auf:
Elternzeit verkünden
Hallo,
Sie müssen es mitteilen, haben aber doch Kü-Schutz (sogar doppelt: Mutereschutz + SchwS)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2012
Antwort auf:
Elternzeit verkünden
Machst schriftlich oder geh einfach dort hin und reich eine Kopie vom Mutterpass ein oder eine (kostenpflichtige) Bescheinigung vom Arzt.
Sie kann dich nicht kündigen, du bist in Elternzeit
und
sie kann dich nicht kündigen, du bist schwanger!
Du kannst deine Elternzeit für Kind 1 pünktlich zum Mutterschutzbeginn für Kind 2 beenden und erhältst dann das MuSchu-Geld in voller Höhe!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.08.2012, 23:47