Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir sagen, ob bei einer Unterbrechung der Elternzeit wegen Geburt eines weiteren Kindes lediglich das 3. Elternzeitjahr des ersten Kindes oder aber da 3. Elternzeitjahr plus der Zeitraum, um den die erste Elternzeit früher abgebrochen wurde an die Elternzeit für das 2. Kind angehängt werden ? Ist also die maximale Elternzeitdauer bei Geburt eines weiteren Kindes während noch laufender Elternzeit Geburtstermin des 2. Kindes + 4 Jahre (3 Jahre EZ Kind 2 + 1 JahrRest EZ Kind 1 ) oder aber eburtstermin des 2. Kindes + 4 Jahre + Zeitraum, um den die vorherige Elternzeit früher abgebrochen wurde? Kann der AG eine VErlängerung der Elternzeit verlangen? Vielen Dank!

von Kunderella am 24.05.2017, 11:54



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit

Hallo, fragen Sie bitte neu und nennen Sie die Geburtstage der Kinder Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2017



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit

da kommt es drauf an, wann die kinder geboren sind. für kinder die VOR dem 1.6 2015 geboren sind, kannst du nur ein jahr mit über das 3. lebensjahr hinaus mitnehmen bis zum 8 lj. bei kindern die danach geboren sind, dkannst du bis zu 24 monate mit über das 3.lj hinausnehmen. voraussetzung ist, dass die jeweils laufenden elternzeiten auf einen tag VOR dem jeweils neuen mutterschutz beendet wruden. wenn du also ein jahr von kind 1 über hast plus den zurückgespielten zeitraum wegen beendigung für neuen mutterschutz ist der rest weg und nur noch ein jahr übrig für kind 1.

von mellomania am 24.05.2017, 13:22



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit

Die Kinder sind beide vor 2015 geboren, also würde meine Elternzeit spätestens einen Tag vor Geburtstag der jüngsten Kindes plus 4 Jahre enden, oder? Ist das sicher? Vom AG wurde ein Datum 3 Monate nach Geburtstag des letzten Kindes ausgerechnet (also wahrscheinlich den Mutterschutzt für das weitere Kind von 6 Wochen und die ca. 6 Wochen Überschneidung ab Geburtstag des weiteren Kindes bis Geburtstag des vorherigen Kindes).

von Kunderella am 24.05.2017, 21:16



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit

Die maximale Elternzeit, die man bei 2 Kindern und unterbrochener Elternzeit, bekommen kann, sind 6 Jahre (2 x 3 Jahre EZ) und 6 Wochen Mutterschutz (vor der Geburt des 2. Kindes, es sei denn, er wurde verlängert, weil das Kind später kam). Grundsätzlich konnte damals nur 1 Jahr über den 3. Geburtstag hinaus übertragen werden. Folgende Konstellation ging bei kurzer Geburtenfolge trotzdem (als Beispiel): rund 1,5 Jahre EZ für Kind 1 6 Wochen MuSchu für Kind 2 1 Jahr EZ für Kind 2 rund 0,5 Jahre EZ für Kind 1 2 Jahre EZ für Kind 2 1 Jahr EZ für Kind 1 Wichtig ist dabei, dass 2 Jahre EZ pro Kind vor dessen 3. Geburtstag abgewickelt wurden. Ähnlich kann man die Elterzeiten abwickeln, wenn ein 3. Kind kommt. Dabei weiter wichtig, dass das letzte Jahr Elternzeit vor dem 8. Geburtstag genommen sein muss. Der AG kann die Verlängerung der EZ nicht verlangen... Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.05.2017, 00:04



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit

Danke für die Berechnungen. Das wären dann aber in Summe mehr als 6 Jahre ?! Das hätte ich dann aber so beantragen müssen, oder? Beantragt hatte ich: 2 Jahre EZ Kind 1, die hatte ich dann unterbrochen für MuSchu und EZ Kind 2 für 2 J. Dann habe ich das 3. Jahr Kind 1 genommen und dann das 3. Jahr Kind 2. Ich dachte ich müsse dann 4 Jahre nach Geburt von Kind 2 wieder arbeiten. Mein AG meint erst nach 4 J + Abstand der veuden Geburtstage + MuSchu, also den Zeitraum, um den ich die EZ früher beendet habe. Dummerweise ist mir beim Beantragen dann noch ein Fehler unterlaufen und ich habe nicht ab Geburtstermin des Kindes beantragt, sondern ab Ende des MuSchu. Wann muß ich denn nun wieder arbeiten, ab Geburtstag, ab Ende der beantragten EZ oder ab Geburtstag plus den Rest der vorzeitig veendeten EZ ? Und ab wann habe ich den Anspruch wieder arbeiten zu lönnen? Wenn ich es richtig sehe besteht sonst für die Lücke der bisherige Sotialversicherungsschutz nicht mehr? Vielen herzlichen Dank

von Kunderella am 26.05.2017, 09:36



Antwort auf: Elternzeit unterbrechen wegen Geburt eines weiteren Kindes - Ende der Elternzeit

Danke für die Berechnungen. Das wären dann aber in Summe mehr als 6 Jahre ?!  Das hätte ich dann aber so beantragen müssen, oder? Beantragt hatte ich: 2 Jahre EZ Kind 1, die hatte ich dann unterbrochen für MuSchu und EZ Kind 2 für 2 J. Dann habe ich das 3. Jahr Kind 1 genommen und dann das 3. Jahr Kind 2. Ich dachte ich müsse dann 4 Jahre nach Geburt von Kind 2 wieder arbeiten. Mein AG meint erst nach 4 J + Abstand der veuden Geburtstage + MuSchu, also den Zeitraum, um den ich die EZ früher beendet habe.  Dummerweise ist mir beim Beantragen dann noch ein Fehler unterlaufen und ich habe nicht ab Geburtstermin des Kindes beantragt, sondern ab Ende des MuSchu. Wann muß ich denn nun wieder arbeiten, ab Geburtstag, ab Ende der beantragten EZ oder ab Geburtstag plus den Rest der vorzeitig veendeten EZ ? Und ab wann habe ich den Anspruch wieder arbeiten zu lönnen? Wenn ich es richtig sehe besteht sonst für die Lücke der bisherige Sotialversicherungsschutz nicht mehr? Vielen herzlichen Dank  von Kunderella am 26.05.2017

von Kunderella am 26.05.2017, 09:37



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit unterbrechen wegen Schwangerschaft

Ich habe eine Frage und finde einfsch keine Antwort. Mein Sohn ist 8 monate alt und nun bin ich wieder schwanger . :) Ich habe 2 Jahre elternzeit eingereicht und lasse mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen ,da für mich klar war, dass ich nach 1 Jahr wieder arbeiten gehe mit 30h. Kann es mir nicht leisten,länger zu Hause zu bleiben:( J...


Elternzeit unterbrechen wg erneuter Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, wenn Frau während der Elternzeit mit Kind 1 wieder schwanger wird und auch noch während dieser entbinden wird, wie regelt man am besten die Elternzeit? 1. Elternzeit von Kind 1 verkürzen, um Mutterschutz zu nehmen, dann die neue Elternzeit von Kind 2 nehmen und auf die 2 Monate von Kind 1 verzichten oder 2. Elternz...


Elternzeit unterbrechen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche gerade meine Elternzeit zu planen und hänge an einem Punkt. Mein Plan ist, vom 1. bis 12. Monat Elternzeit zu nehmen und danach wird mein Mann 2 Monate in Elternzeit gehen. Ich möchte im Anschluss zunächst noch ein paar Monate in Teilzeit arbeiten. Muss ich für meine geplante Teilzeit weiter Elternzei...


Teilzeittätigkeit während der Elternzeit unterbrechen

Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn ist 2 Jahre und uch arbeite seit seinem 1. Lebensjahr bis er 3 wird in TZ während der EZ. Nun überlege ich demnächst eine Weiterbildung in VZ zu machen die 4-6 Mo. dauert. Wie kann mich der Arbeitgeber dafür freistellen? Soll ich meine Tätigkeit in EZ kündigen oder gibt es eine andere Möglichkeit? Vielen Dank v...


Elternzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen?

Sehr geehrte Frau Bader, unsere erste Tochter ist im September 2019 geboren und dafür habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun kommt im Oktober unsere 2. Tochter zur Welt. Ich würde nun gern meine Elternzeit für Tochter 1 unterbrechen um Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Tochter 2 zu beziehen. Meine Frage ist, ob ich noch Anspruch für das ni...


Elternzeit unterbrechen oder beenden

Hallo, aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit, unser zweites Kind kommt voraussichtlich im Juli zur Welt. Muss ich um das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen die Elternzeit beenden oder genügt es die Elternzeit zu unterbrechen? Ich habe noch ca. 6 Elternzeitmonate von meiner Tochter und würde diese gerne an die 3 Jahre Elternzeit vom zweit...


Elternzeit unterbrechen

Ist es möglich die Elternzeit für 2-3 Monate zu unterbrechen um in der Zeit Vollzeit zu arbeiten und die Monate statt dessen im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen um diese zu verlängern? Wieviele Abschnitte sind erlaubt?


Teilzeit in Elternzeit unterbrechen/kündigen

Guten Tag, Ich werde bald wieder in Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Jetzt wird EP aber voraussichtlich sich einer Bein OP unterziehen müssen. Wir wissen noch nicht wann der Op Termin sein wird. Aber dadurch bekomme ich ein Betreuungsproblem mit dem Baby und EP wird sicher einige Wochen auch Hilfe brauchen. Kann man die Teilzeit in E...


Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im dritten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind, welche im Januar 2024 endet. Ich bin nun schwanger mit Zwillingen, die voraussichtlich im Juli diesen Jahres geboren werden. Bisher habe ich meinen Arbeitgeber noch nicht über die erneute Schwangerschaft informiert. Meine Frage ist: Ich m...


Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft

Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A...