Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Hallo Frau Bader, folgende Situation: Die Geburt des Kindes fällt auf den 1. des Monats. Der Vater möchte 2x einen Monat Elternzeit nehmen, bspw. im Juni und September. Normalerweise richtet man sich nach dem Lebensmonat des Kindes, also im Bsp. wäre die Zeit vom 01.06.-30.06. sowie vom 01.09.-30.09. zu beantragen. "Problem" ist nun, das die meisten AG den Urlaub kürzen, wenn man einen kompletten Kalendermonat nicht arbeitet. Welche Auswirkungen (wenn es überhaupt möglich ist) ergehen sich, wenn man die Elternzeit nun vom 02. bis zum 01. des Folgemonats beantragt und am 1. einen Tag arbeiten geht. Geht dies und kann es zu Problemen bei der Berechnung / Zahlung des Elterngeld kommen? Vielen Dank und viele Grüße, Chris

von Chris81 am 03.10.2015, 14:31



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Hallo, man muss sich an die Lebensmonate halten. Leider. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2015



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Enthält keinen Lebensmonat, somit keine Auszahlung des Elterngeldes.

von Sternenschnuppe am 03.10.2015, 14:34



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Alternative wäre zB auch, der Vater halbiert sein Elterngeld und nimmt 4 Monate Elternzeit. Geht aber in dieser Zeit halt Teilzeit arbeiten. Je nachdem ob Elterngeld oder Elterngeld Plus wird der Verdienst dann teils zum Elterngeld angerechnet. Er darf halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten um Elterngeld und auch Elternzeit-Ansprüche zu erfüllen. Oder man "pfeift" halt auf die Urlaubstage.

Mitglied inaktiv - 03.10.2015, 15:35



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

@Sternenschnuppe: wie meinst du das? Kind wird z.B. am 1.9.15 geboren und 2016 will der Vater im Juni und September Elternzeit nehmen. Die Frage ist nun, ob man immer den Lebensmonat nehmen muss, also 1.-30.6.16 und 1.-30.9.16 oder dies auch um einen Tag verschieben kann, damit der Urlaub nicht gekürzt wird. Wenn möglich, ob dies Auswirkungen auf das Elterngeld für diese beiden Monate hat.

von Chris81 am 03.10.2015, 17:49



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Für das EG muss man immer volle Lebensmonate nehmen. Da würde ich lieber auf die paar Urlaubstage verzichten

von sternenfee75 am 03.10.2015, 19:15



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Es geht hier wahrscheinlich um 4 Urlaubstage im Vergleich zu 2 Monaten frei - findest du nicht, dass man das einfach dann so hinnehmen sollte, nur weil das Kind "blöderweise" am 1. zur Welt kam??

von malini am 03.10.2015, 22:22



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Ich habe die Frage verstanden. 02.-01. ist aber kein Lebensmonat bei Geburt am 01. Da sind die Urlaubstage weg. So wie bei den Frauen eben auch in Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 03.10.2015, 22:37



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

@malini: Du hast Recht, es geht "nur" um 5 Tage, aber es war auch nur eine Frage da sowohl ich froh wäre eine Woche mehr mein Kind "rund um die Uhr" zu sehen und meine Frau hätte sich sicher auch gefreut :-)

von Chris81 am 03.10.2015, 23:59



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich hatte heute bei unserer EG-Stelle nachgefragt. Hier heißt es, ich kann die 2 Monate anstatt vom 1.-30. auch vom 2.-1. nehmen. Der eine Tag würde dann in die Berechnung des EG für die 2x 4 Wochen eingerechnet. Jetzt ist die Verwirrung ganz komplett :-)

von Chris81 am 05.10.2015, 22:13



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

DAS !!!! würde ich mir dann schriftlich geben lassen.

Mitglied inaktiv - 05.10.2015, 22:30



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Ja das auf jeden Fall. Aber auf der anderen Seite klingt es schon logisch wenn ich länger darüber nachdenke. Mein Fehler war glaube ich, dass ich EG und EZ immer in Verbindung miteinander gesehen habe. Aber das EG ist immer auf den Lebensmonat des Kindes bezogen, in unserem Fall also vom 01.-30. des Monats, aber die EZ kann ich doch frei wählen. Andersrum ist es noch deutlicher: Geburt ist z.B. an einem 10., also EG Bezug immer vom 10.-09. gerechnet. Jetzt gibt es doch sicher viele Arbeitgeber, die möchte das ihr Mitarbeiter seine EZ auf den Kalendarmonat bezieht.

von Chris81 am 05.10.2015, 23:40



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