Frage: Elternzeit und wieder schwanger

Hallo Frau Bader , Meine Frage an Sie : Ich bin noch in Elternzeit bis zum 27.5.2016 ich hatte ein Jahr genommen . Habe aber jetzt erst den Kindergartenplatz ab den 1.10 somit habe ich mein Arbeitgeber um eine Verlängerung gebeten . Die ich auch bekommen habe . Wir möchten aber gerne jetzt noch ein zweites Kind und das ich jetzt in der Elternzeit schwanger werde . Wie sieht das mit den finanziellen aus ? Wenn ich jetzt nochmal schwanger werde bekomm ich dann noch Elterngeld bei zweiten und wie viele wäre das ? So viel wie beim ersten ? Weil ich ja in der verlängerten Elternzeit kein Elterngeld mehr bekomme . Liebe Grüße a. König

von Alinak15 am 04.04.2017, 14:02



Antwort auf: Elternzeit und wieder schwanger

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2017



Antwort auf: Elternzeit und wieder schwanger

Ja Elterngeld bekommst Du, aber nicht mehr so viel wie beim ersten Kind. Mindestsatz ist 300 €, den bekommt man immer wenn man Anspruch auf Elterngeld hat. Bei dir ist es so das Du jeden Monat den du ab dem 27.05 kein Einkommen hast in das neue Elterngeld mit 0 € einfließt. Da Du scheinbar jetzt noch nicht schwanger bist, wäre das je nachdem wie schnell Du schwanger wärst eine Mischung aus den Nullrunden (davon ausgehend Schwangerschaft tritt vor dem 1.10. ein) und dem was Du dann wieder verdienst. Je nachdem wie ihr es euch leisten könnt würde ich also noch etwas warten. Zumal ich denke es ist auch für euren Erstgeborenen besser wenn er erst sicher im KiGa angekommen ist bevor Mama wieder schwanger ist. Und für dich sicherlich auch leichter, Eingewöhnung und Schwangerschaft - zumal viele dann ja auch dazu neigen wegen möglichen Krankheiten in Panik auszubrechen - muss man ja auch nicht unbedingt haben.

Mitglied inaktiv - 04.04.2017, 14:13



Antwort auf: Elternzeit und wieder schwanger

Okay also das heißt wenn ich zB in Oktober schwanger werde . Und ab November wieder 7 Monate arbeiten gehe bis zum Mutterschutz . Weden wir ja 7 Monate zum Elterngeld ausgerechnet dann würde ich ja mehr als 300 Euro bekommen . Versehe ich das richtig? Und wenn ich jetzt vor den 27.5 schwanger wäre würde ich volles Elterngeld bekommen das was ich bei mein ersten Kind auch habe ?

von Alinak15 am 04.04.2017, 15:41



Antwort auf: Elternzeit und wieder schwanger

Nein, wenn Du vor dem 27.05. schwanger wirst hilft Dir das auch nicht weiter, um volles EG zu bekommen... Mai bis Oktober wären ja dennoch Monate mit 0 Euro Einkommen. Hättest Du EG bekommen wollen, wie bei Kind 1 - hättest Du müssen schwanger werden, als Kind 1 ca. 3 Monate alt war...

Mitglied inaktiv - 04.04.2017, 16:24



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