Elternzeit und nach Mutterschutz Teilzeit arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und nach Mutterschutz Teilzeit arbeiten

Hallo Frau Bader, Ich stecke in einer "verzwickten" Situation... Habe noch nicht entbunden, Ende März ist erst Termin. Von Anfang an habe ich meinem Arbeitgeber und meinem Manager mitgeteilt, dass ich nach dem Mutterschutz meine Arbeit wieder aufnehmen möchte (Vollzeit). Der Grund liegt darin, dass wir finanziell sonst leider nicht hinkommen, weil das Elterngeld alleine nicht ausreichen würde, um die laufenden Kosten zu decken... (Ich bin in unserer Beziehung der "erheblich besser verdienende" Part) Nun habe ich zu Beginn des Mutterschutzes erfahren, dass meine Arbeitsstelle als solche nicht mehr existiert bzw. existieren wird aufgrund von Umstrukturierung, und die Personalabteilung bereits fieberhaft nach einer neuen vergleichbaren Stelle für mich sucht. (Bin ja unkündbar, erstmal...) Ich habe dann mit dem Elterngeldrechner etwas "rumgerechnet" und würde auch in Teilzeit (mit ca. 20h) pro Woche zirka "hinkommen". Leider grüble ich (wahrscheinlich) viel zu viel darüber nach und weiß nicht so recht, was ich machen soll... Ich habe für dieses laufende Jahr noch 34,5 Tage Urlaub. Eigentlich war geplant, dass ich nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit arbeite (ich hatte bisher das "Glück", von zuhause arbeiten zu können, was bei einer neuen Stelle leider nicht mehr möglich wäre lt. Aussage der Personalabteilung...). Meine Fragen diesbezüglich sind nun: 1. Variante: Ich beantrage Elternzeit und gleichzeitig Teilzeit über 20h/Woche für die Zeit nach dem Mutterschutz bis ein Jahr nach Entbindung (also, bis mein Baby ein Jahr alt ist), mein Arbeitgeber findet keine passende Stelle für mich, ist das dann ein dringender betrieblicher Grund, wodurch er den Teilzeitantrag ablehnen kann? Heißt das dann auch, dass ich in Elternzeit gehen "muss" und mich nicht doch noch dazu entscheiden könnte, in Vollzeit zurückzukehren?? 2. Variante: Ich beantrage (erstmal) keine Elternzeit und warte ab, was der AG mir findet in der Zeit des Mutterschutzes und würde eventuell meinen verbleibenden Jahresurlaub an den Mutterschutz anhängen, um dem AG etwas mehr Zeit zu geben... Wenn er mir dann nix findet in der Zeit, könnte ich dann immer noch Elterngeld/-zeit beantragen? Wenn ich richtig informiert bin, bin ich bis vier Monate nach Entbindung unkündbar... Das heißt, wenn er mir keine gleichwertige Stelle anbieten kann und einfach kein Job da ist, würde ich nach diesen vier Monaten (voraussichtlich) eine Abfindung bekommen... Ich arbeite seit bald 12 Jahren in der gleichen Firma. Bei meinem Arbeitgeber handelt es sich um einen Weltkonzern mit weit mehr als 15 Mitarbeitern... Ich bin total verunsichert, da ich absolut nicht weiß, was ich machen und wie ich mich verhalten soll... Haben Sie mir vielleicht ein paar Tipps bzw. Ratschläge? Danke und viele Grüße SteffiS

von SteffiS2612 am 08.03.2013, 15:22



Antwort auf: Elternzeit und nach Mutterschutz Teilzeit arbeiten

Hallo, 1. Ja, das wäre so ein Grund 2. Ja, dann können Sie immer noch Elternzeit beantragen, allerdings mit Frist sieben Wochen 3. Elterngeld können Sie auch so bekommen, wenn Sie nicht mehr als 30 h pro Woche arbeiten Die Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen… Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2013



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