Hallo Frau Bader , ich habe am 12.1.14 eine Tochter bekommen , war schon seit August 2013 im Beschäftigungsverbot , weil ich in meinem Beruf als Krankenschwester nicht mehr arbeiten konnte. Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt , mit der Bitte nach einem Jahr wieder auf 400€ Basis arbeiten zu können . Also würde ich ja im Januar 2015 wieder arbeiten gehen . Jetzt sind wir aber am überlegen , ob wir schon mit dem zweiten Kind anfangen wollen , kann mein Arbeitgeber dann sagen , das er mich nicht einstellt ? Weil ich ja drei Jahre beantragt habe und quasi ' selber Schuld bin ' das ich wieder schwanger bin ? Ich bekomme ja jetzt Elterngeld das ich mir auf ein Jahr habe auszahlen lassen ( da war der frühe zweite Kinderwunsch noch nicht ) . Wir brauchen aber auf jeden Fall ab Januar Geld , wenn das Elterngeld wegfällt , weil wir vor einem Jahr ein Haus gekauft haben das wir abbezahlen müssen . Oder wäre es vernünftiger , erst ab Januar wieder arbeiten zu gehen und dann schwanger zu werden ? Das wäre zwar gemein aber es geht ja um Uns. So ich glaube das war's ;-) Ach ja bin mit einer 88% Stelle unbefristet angestellt . MfG Nesp
von Nesp am 02.09.2014, 14:34