Elternzeit und erneute Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Hallo Frau Bader , ich habe am 12.1.14 eine Tochter bekommen , war schon seit August 2013 im Beschäftigungsverbot , weil ich in meinem Beruf als Krankenschwester nicht mehr arbeiten konnte. Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt , mit der Bitte nach einem Jahr wieder auf 400€ Basis arbeiten zu können . Also würde ich ja im Januar 2015 wieder arbeiten gehen . Jetzt sind wir aber am überlegen , ob wir schon mit dem zweiten Kind anfangen wollen , kann mein Arbeitgeber dann sagen , das er mich nicht einstellt ? Weil ich ja drei Jahre beantragt habe und quasi ' selber Schuld bin ' das ich wieder schwanger bin ? Ich bekomme ja jetzt Elterngeld das ich mir auf ein Jahr habe auszahlen lassen ( da war der frühe zweite Kinderwunsch noch nicht ) . Wir brauchen aber auf jeden Fall ab Januar Geld , wenn das Elterngeld wegfällt , weil wir vor einem Jahr ein Haus gekauft haben das wir abbezahlen müssen . Oder wäre es vernünftiger , erst ab Januar wieder arbeiten zu gehen und dann schwanger zu werden ? Das wäre zwar gemein aber es geht ja um Uns. So ich glaube das war's ;-) Ach ja bin mit einer 88% Stelle unbefristet angestellt . MfG Nesp

von Nesp am 02.09.2014, 14:34



Antwort auf: Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Hallo, 1. Sie können die EZ nicht eher beenden, um den vollen Lohn im BV zu erhalten 2. Sie können aber ohne Mitspracherecht des Ag bei einem Minijob (auch bei einem TZ-Job) wieder ins BV gehen, wenn dieser vom Ag genehmigt ist. ich würde mit deshalb die Zustimmung zum Minijob schriftlich geben lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2014



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