Sehr geehrte Frau Bader,
Ich hoffe Sie können mir die Fragen beantworten:
Ich habe bereits einen Sohn der am 14.07.2014 geboren ist und nun erneut wieder schwanger bin und das zweite Kind soll am 10.06.2015 kommen somit würden die Kinder genau genommen nicht mal 11 Monate Abstand haben.
Ich beziehe noch kein elterngeld nur elternzeit wurde für genau 1 Jahr beantragt (jedoch Vater hat auch vor elternzeit zu nehmen , ob mit mir oder nur die 2 extra Monate ist nun die Frage.
Wie kann ich das Elterngeld beantragen (monate geteilt ??) sodass wir kein Geld "verschenken" und damit Nachteile haben?
In Mutterschutz werde ich somit Ende April 2015 wieder rein kommen, was muss ich nun beachten?
Die Situation ist derzeit sehr kompliziert da wir nicht wissen wie genau wir das alles machen sollen?
Hier nochmal kurz meine Frage:
1 Kind kam am 14.07.2014 2 Kind kommt voraussichtlich am 10.06.2015, Elterngeld wurde noch nicht beantragt (sind noch in der Frist der Beantragung)
Vater kann ab Januar ebenfalls Elternzeit bzw. Elterngeld beziehen.
Ich würde Ende april 2015 in den Mutterschutz wieder kommen.
Wie müssen wir uns nun richtig Verhalten und den elterngeldantrag auf die Bezugsmonate teilen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für die Infos und Tips die sie geben können.
MfG Sandrou
von
Diego 2014
am 19.10.2014, 08:42
Antwort auf:
Elternzeit und erneut schwanger 1 Kind kam am 14.07.2014 2 Kind ET 10.06.2015
Hallo,
EG wird rückwirkend nur 3 Mo. gezahlt.
Es werden beim 2. Kind die letzten 12 Mo. vor der Geburt genommen u die Moante mit Bezug von MG u EG rausgerechnet. Wenn also Sie EG beantragen wollen,s chadet jeder Monat ohne EG. Wenn Sie durchgehend EG bekommen, werden die Monate vor der Geburt genommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2014
Antwort auf:
Elternzeit und erneut schwanger 1 Kind kam am 14.07.2014 2 Kind ET 10.06.2015
Taktisch sinnvoll ist es dann dass Du Elterngeld bis 13.04. nimmst und Dein Mann den Rest der 14 Monate die zur Verfügung stehen.
Du also 9 Lebensmonate und Dein Mann danach 5 (sofern ihr Euch das leisten könnt ) Zeitgleich geht natürlich auch, aber Deine Monate sollten zum 13.4. erledigt sein um eine Anrechnung des neuen Mutterschaftsgeldes zu vermeiden.
Dann verschenkt ihr kein Geld, da Du dann Mutterschutzgeld bekommst und Dein Mann Elterngeld.
Die Elternzeit beendest Du zum Tag vor neuem Mutterschutz und bekommst wie beim ersten Mutterschutzgeld und danach identisches Elterngeld plus 10% Gewchwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 19.10.2014, 10:40
Antwort auf:
Elternzeit und erneut schwanger 1 Kind kam am 14.07.2014 2 Kind ET 10.06.2015
Liegt der Elterngeld-Antrag schon dem Amt vor? Weil wenn nicht, dann wird es verdammt eng. IMO seit ihr schon drüber, es wird nämlich nur 3 Monate rückwirkend gezahlt. Und Elterngeld wird im voraus bezahlt. Also schnellsten abklären, notfalls Antrag auch unvollständig abgeben und Rest nachreichen.
Ansonsten, Elterngeld so nehmen das Du bis zum Mutterschutz erst nimmst, dabei drauf achten das sich das mit den kompletten lebensmonaten für Kidn1 deckt, sonst einige Tage bei dir weglassen, und dann nimmt Papa seine Elterngeld-Monate für Kind1 bis die durch sind. Sollte es Einkommentechnisch eng werden, kann er ja neben dem Elterngeld bis zu 30 Std arbeiten, so bekommt ihr etwa 33% zum Elterngeld dazu. Und dein volles Mutterschaftsgeld wenn du die Elternzeit für Kind1 zum neuen Mutterschutz beendest. Laß Dir da dann auch gleich bis zu 12 Monate Elternzeit von Kind1 gleich für später übertragen. Wer weiß wozu es gut ist. Beendest du passend die Elternzeit, bekommst Du Mutterschafstgeld beim 2ten Kind wie beim ersten, sonst gehst du leer aus bzw bekommst nur den KK-Anteil. AG darf wegen der Elternzeitverkürzung auch nicht widersprechen.
Hieße also:
Du: 14.07.14-13.04.15 Elterngeld (9 Monate Elterngeld Kind1 verbraucht)
ab dann "nur" Elternzeit ohne Elterngeldbezug bis zum Mutterschutz für Kind2.
Ab Ende April dann bis 8 Wochen nach Geburt Kind2 Mutterschaftsgeld.
Ab dann Elterngeld für Kind2 für weitere 10 Monate, plus die 2 welche du währen des Mutterschafsturlaubes verbraucht hast, macht 12 Monate Elterngeld für dich bei Kind2.
Dein Mann: Elterngeld für Kind1 ab dem 14.04.14 bis zum 13.08.15. Damit sind alle 14 Monate welche euch zustehen dann durch. Zumindetens für das erste Kind. Für das 2te Kidn hängt er dann seine beiden Monate welche dann noch frei sind an deine hintendran.
Für Kind2 wird Elternegld in gleicher Höhe anfallen wie für Kind1, plus eben Geschsiterbonus oben drauf.
So zumindestens denke ich könnte man es am besten lösen bzw würde ich es machen. Notfalls aber auch bei der Elterngeldkase einen termin machen wegen Einzelberatung. das wäre IMO in eurem Falle dringend auch anzuraten.
Mitglied inaktiv - 19.10.2014, 13:05
Antwort auf:
Elternzeit und erneut schwanger 1 Kind kam am 14.07.2014 2 Kind ET 10.06.2015
Hallo,
Nachdem ich mich nun nochmals bei der elterngeldkasse und bei profamilia informiert habe kann ich meinen elterngeldantrag noch bis 13. November einreichen sodass ich die letzten 3 Lebensmonate rückwirkend bezahlt bekomme jedoch fallen die ersten zwei Lebensmonate bei mir eh weg und somit wird mir nur ein Monat rückwirkend gezahlt.
Ich danke euch vielmals für die Informationen und ich werde somit mein Elterngeldbezug bis 13.04.2015 für das erste Kind beziehen und danach mein Freund.
Betreuungsgeld steht uns auch noch zusätzlich zum elterngeld und Geschwisterbonus zu.
von
Diego 2014
am 21.10.2014, 11:57