Hallo
ich erhalte in der Schwangerschaft von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Ich habe einen unbefristesten Arbeitsvertrag. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit (bis Januar 2018)
Elterngeld bekomme ich bis November 2017. Wir fragen uns jetzt ob wir in der Elternzeit erneut ein Kind planen können.
Was würde das finanziell für mich bedeuten? Würde ich in der nach der Elternzeit sofort wieder das Gehalt mit Schichtzulage im Beschäftigungsverbot bekommen? Und könnte ich die Elternzeit dann auch vorzeitig beenden?
von
s@bine
am 04.01.2017, 21:42
Antwort auf:
Elternzeit und beschäftigungsverbot
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ wird geprüft, ob Sie ein BV bekommen o versetzt werden. Ab diesem Jahr wird das strenger bewertet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2017
Antwort auf:
Elternzeit und beschäftigungsverbot
Vorzeitig Eltermzeit beendigen um ins BV zu gehen kann man nicht und ob es nach Ende der Elternzeit ein BV gibt wird geprüft wenn es soweit ist.
von
Soie
am 04.01.2017, 22:10
Antwort auf:
Elternzeit und beschäftigungsverbot
Die Elternzeit kann nur zum Mutterschutz vorzeitig beendet werden, auf keinen Fall aber, um in ein BV überzugehen - das wäre Betrug.
Ob du wirklich wieder ein BV bekommst, muss jedesmal neu geprüft werden. Ab 2017 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Möglichkeiten zur Umsetzung an einen Schonarbeitsplatz zu nutzen.
Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 07:40