Elternzeit und beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und beschäftigungsverbot

Hallo ich erhalte in der Schwangerschaft von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Ich habe einen unbefristesten Arbeitsvertrag. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit (bis Januar 2018) Elterngeld bekomme ich bis November 2017. Wir fragen uns jetzt ob wir in der Elternzeit erneut ein Kind planen können. Was würde das finanziell für mich bedeuten? Würde ich in der nach der Elternzeit sofort wieder das Gehalt mit Schichtzulage im Beschäftigungsverbot bekommen? Und könnte ich die Elternzeit dann auch vorzeitig beenden?

von s@bine am 04.01.2017, 21:42



Antwort auf: Elternzeit und beschäftigungsverbot

Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ wird geprüft, ob Sie ein BV bekommen o versetzt werden. Ab diesem Jahr wird das strenger bewertet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2017



Antwort auf: Elternzeit und beschäftigungsverbot

Vorzeitig Eltermzeit beendigen um ins BV zu gehen kann man nicht und ob es nach Ende der Elternzeit ein BV gibt wird geprüft wenn es soweit ist.

von Soie am 04.01.2017, 22:10



Antwort auf: Elternzeit und beschäftigungsverbot

Die Elternzeit kann nur zum Mutterschutz vorzeitig beendet werden, auf keinen Fall aber, um in ein BV überzugehen - das wäre Betrug. Ob du wirklich wieder ein BV bekommst, muss jedesmal neu geprüft werden. Ab 2017 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Möglichkeiten zur Umsetzung an einen Schonarbeitsplatz zu nutzen.

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 07:40



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